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Civil Procedure Code (CPC)

Art. 77CPC from 2023

Art. 77 Civil Procedure Code (CPC) drucken

Art. 77 Effect of intervention

A result that is unfavourable to the principal party is effective against the intervenor, unless:

  • a. the state of the proceedings at the moment of intervention or the acts or omissions of the principal party have prevented the intervenor from making use of offensive or defensive measures; or
  • b. the principal party has failed, wilfully or through gross negligence, to make use of offensive or defensive measures of which the intervenor was not aware.

  • Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 77 Civil Procedure Code (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHHE210150BauhandwerkerpfandrechtSicherheit; Nebenintervenienten; Gesuch; Gericht; Partei; Eintragung; Bankgarantie; Gesuchsgegnerin; Grundbuch; Frist; Parteien; Pfandrecht; Eingabe; Hinreichend; Handwerkerpfandrecht; Verfahren; Genügend; Kantons; Streit; Stellung; Einzelgericht; Forderung; Ordentlichen; Vertreten; Bauhandwerkerpfandrecht; Entscheid; Nebenintervenientin; Definitiv; Handelsgericht; Grundbuchamt
    ZHHE180111OrganisationsmangelVerfahren; Recht; Gericht; Beklagten; Aktionär; Organisation; Gesellschaft; Aktien; Bundesgericht; Partei; Urteil; Nebenintervenient; Offerte; Geschäft; Versteigerung; Aktionäre; Vorliegenden; Preis; Untersuchungsgrundsatz; Sachverhalt; Auflösung; Rechtsbegehren; Gelte; Verpflichtet; Erwähnte; Lösung; Hinweis; Organisationsmängel
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SGHG.2007.1Entscheid Art. 14 Abs. 1 und Art. 15 Abs. 3 ZPO (sGS 961.2). Das Handelsgericht ist nicht zuständig für eine Kollokationsklage gegen die Konkursmasse einer Bank (Handelsgerichtspräsident, 22. Januar 2007, HG.2007.1). Banken; Handelsgericht; BankG; Konkurs; Kollokation; Kollokations; Klage; SchKG; Zuständigkeit; Handelsgerichts; Kollokationsklage; Sparkassen; Schwob; Kreisgericht; Konkursverfahren; Zuständig; Vorbem; Kommentar; Obsolet; Kanton; Möglichkeit; Bankenkonkurs; Bankenkommission; Konkursgericht; Gallen; Recht; Lassverfahren; Verordnung; Liquidation
    SGHG.2003.42Entscheid Art. 1, 3, 14, 17 f., 23, 25, 27, 32, 34 ff. des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Strassenverkehr (Convention relative au Contrat de transport international de marchandises par route (CMR, SR 0.741.611). Zu entscheiden war im Wesentlichen über die Aktivlegitimation und Passivlegitimation der Parteien; insbesondere über die Frachtführerstellung der Beklagten und über die Gültigkeit einer Zession nach iranischem Recht (Handelsgericht, 23. März 2005, HG.2003.42) Fracht; Transport; Kläg; Frachtführer; Recht; Klagt; Schaden; Klagte; Beklagten; Käufer; Käuferin; Empfänger; Haftung; Transportgut; Verkäufer; Thume; Vertrag; Fremuth; Verkäuferin; Transport; Order; Schadens; Maschine; Person; Klage; Streit; Beschädigt; Spediteur
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    120 Ia 217Art. 4 BV; verfassungsmässiger Armenrechtsanspruch eines Ausländers mit Wohnsitz im Ausland. Der Anspruch darf nicht vom Bestehen eines Staatsvertrages mit dem Wohnsitzstaat oder von dessen Zusicherung der Gleichbehandlung abhängig gemacht werden. Recht; Unentgeltliche; Recht; Ausländer; Wohnsitz; Anspruch; Staat; Rechtspflege; Ausland; Appellationshof; Entscheid; Beschwerde; Armenrechts; Unentgeltlichen; Gesuch; Beschwerdeführer; Gleichbehandlung; Urteil; Bundesgericht; Auffassung; Gesichtspunkt; Ergebe; Schweiz; Ausländers; MÜLLER; Prozessführung; Armenrechts; Rechtsprechung; Diss; Erwägungen
    105 Ia 67Art. 4, 31 und 33 BV; Anwaltsmonopol in Steuersachen. 1. Legitimation der Partei zur staatsrechtlichen Beschwerde, wenn eine von ihr bevollmächtigte Person nicht als Parteivertreter zugelassen wurde (E. 1b). 2. Anwaltsmonopol und Handels- und Gewerbefreiheit: a) Inwiefern hat eine gesetzliche Ordnung der gewillkürten Parteivertretung die Handels- und Gewerbefreiheit zu beachten (E. 4)? b) Öffentliche Interessen, welche Einschränkungen der gewillkürten Parteivertretung rechtfertigen können (E. 5). c) Ist es mit dem Verhältnismässigkeitsprinzip vereinbar, die gewillkürte Parteivertretung vor der obersten kantonalen Steuerjustizbehörde allein den Rechtsanwälten vorzubehalten? (Frage offen gelassen). Überblick über den Rechtszustand in den Kantonen (E. 7). Recht; Kanton; Partei; Anwalt; Verwaltung; Steuer; Beschwerde; Parteivertretung; Kantone; Verwaltungsgericht; Person; Gewerbe; Personen; Handel; Bernische; Interesse; Gewerbefreiheit; Handels; Zürcher; Anwälte; Bernischen; Gelassen; Vertretung; Zugelassen; Anwaltsmonopol; Rekurs; Vertreter; Basel; Praxis; Steuerjustizbehörde
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