Art. 77 Schiedsgerichtsbarkeit (1)
1 Die Beschwerde in Zivilsachen ist ungeachtet des Streitwerts zulässig gegen Entscheide von Schiedsgerichten: (2)
2 Die Artikel 48 Absatz 3, 90–98, 103 Absatz 2, 105 Absatz 2, 106 Absatz 1 sowie 107 Absatz 2, soweit dieser dem Bundesgericht erlaubt, in der Sache selbst zu entscheiden, sind in diesen Fällen nicht anwendbar. (1)
3 Das Bundesgericht prüft nur Rügen, die in der Beschwerde vorgebracht und begründet worden sind.
(1) (5)Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | BEZ.2015.11 (AG.2015.531) | Forderung aus Mietvertrag | Beschwerde; Recht; Entscheid; Widerklage; Miete; Vermieter; Zivilgericht; Mieter; Beschwerdeführer; Rechtsmittel; Angefochtene; Sicherheit; Klage; Beschwerdegegner; Trete; Partei; Kommentar; Auflage; [Hrsg]; Forderung; [Hrsg]; Parteien; Rüge; Gericht; Angefochtenen; Schweizer; Hinterlegt; Beschwerdeverfahren; Vorliegen; Erwägungen |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 III 586 (4A_166/2021) | Regeste Art. 380 ZPO , Art. 29a BV und Art. 6 Ziff. 1 EMRK , Art. 190 Abs. 2 lit. b und d IPRG ; internationale Schiedsgerichtsbarkeit, unentgeltliche Rechtspflege, Rechtsweggarantie. Der Ausschluss der staatlich gewährten unentgeltlichen Rechtspflege im Schiedsverfahren hindert die Parteien bzw. die betroffene Schiedsinstitution nicht daran, andere Lösungen vorzusehen, um ein Schiedsverfahren trotz Mittellosigkeit einer Partei zu ermöglichen (E. 4.4.1). Der Beschwerdeführer, dem im Verfahren vor dem Tribunal Arbitral du Sport (TAS) Prozesskostenhilfe gewährt wurde, hat mit dem von ihm ausgewählten Pro bono -Anwalt das Schiedsverfahren vor dem TAS durchschritten, womit er Zugang zum vereinbarten Schiedsgericht hatte. Es bestand demnach kein Anlass, ihm trotz abgeschlossener Schiedsvereinbarung zur Wahrung der Rechtsweggarantie nach Art. 29a BV bzw. Art. 6 Ziff. 1 EMRK den Weg an ein staatliches Gericht zu ermöglichen (E. 4.4.2). | Recht; Beschwerde; Berufung; Schiedsverfahren; Verfahren; Schiedsgericht; Partei; Prozesskostenhilfe; Beschwerdeführer; Berufungskläger; Urteil; Rechtsvertreter; Unentgeltliche; Verfahrens; Staatlich; Gewährt; Legal; Counsel; Parteien; Rechtspflege; Anti-Doping; Gericht; Schiedsvereinbarung; Staatliche; Rechtsvertreters; Gehör; Her/his; Gleichbehandlung; Fehlende |
143 III 462 (4A_98/2017) | Internationale Schiedsgerichtsbarkeit; Zuständigkeit des Schiedsgerichts (Art. 186 IPRG); mit Beschwerde in Zivilsachen anfechtbare Entscheide wegen Verletzung von Art. 190 Abs. 2 lit. b IPRG. Zusammenstellung der Entscheide, insbesondere der Zwischenentscheide über die Zuständigkeit des Schiedsgerichts, die Anfechtungsobjekt einer Beschwerde in Zivilsachen nach Art. 77 Abs. 1 lit. a BGG bilden können (E. 2.1 und 2.2) oder sogar umgehend angefochten werden müssen (E. 2.3). Vor Bundesgericht kann einzig der Entscheid - Zwischen- oder Endentscheid - direkt angefochten werden, der die Zuständigkeit des Schiedsgerichts endgültig regelt. Dies ist nicht der Fall bei einem Zwischenentscheid, bei dem das Schiedsgericht vorab einzelne oder mehrere von der beklagten Partei vorgebrachte Gründe zur Stützung der Unzuständigkeitseinrede definitiv verwirft unter Vorbehalt, einen oder mehrere verbleibende Gründe zusammen mit der Hauptsache zu behandeln (E. 3). | Compétence; Arbitral; Tribunal; Procédure; Décision; Cours; Recours; Consid; Partie; Sentence; D'une; Tribunal; Incidente; être; D'incompétence; Motif; Question; Motifs; Arrêt; Compétent; Fédéral; Droit; Exception; Matière; Contre; Compétence; Arbitrage; N'est; Cause |