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Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG)

Art. 77 AIG vom 2022

Art. 77 Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) drucken

Art. 77 Ausschaffungshaft wegen fehlender Mitwirkung bei der Beschaffung der Reisedokumente

1 Die zuständige kantonale Behörde kann eine Person zur Sicherstellung des Vollzugs der Weg- oder Ausweisung in Haft nehmen, wenn:

  • a. ein vollstreckbarer Entscheid vorliegt;
  • b. diese die Schweiz nicht in der angesetzten Frist verlassen hat; und
  • c. sie die Reisedokumente für diese Person beschaffen musste.
  • 2 Die Haft darf höchstens 60 Tage dauern.

    3 Die für den Vollzug der Weg- oder Ausweisung notwendigen Vorkehrungen sind umgehend zu treffen.


    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 77 Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    GRSK2 2021 55Überprüfung der Anordnung der AusschaffungshaftBeschwerde; Beschwerdeführer; Ausschaffung; Bundes; Wegweisung; Bereit; Halten; Vollzug; Ausschaffungshaft; Unentgeltliche; Entscheid; Nigeria; Gemäss; Schweiz; Mitwirkung; Ausländer; Rechtliche; Graubünden; Mitwirkungspflicht; Behörde; Person; Kanton; Befragung; Heimatliche; Sprechen; Darauf; Besondere; Dokument; Konkret

    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SOVWBES.2020.135HaftentlassungBeschwerde; Beschwerdeführer; Ausschaffung; Recht; ägyptische; Migration; Ausschaffungshaft; Migrationsamt; Vollzug; Bundes; Unentgeltliche; Wegweisung; Haftentlassung; Botschaft; Staat; Entlassen; Urteil; Bundesgericht; ägyptischen; Haftgericht; Behörde; Frist; Kanton; Basel; Müsse; Bundesgerichts; Ehrler; Behörden; Guido
    BSAUS.2019.12 (AG.2019.216)Anordnung von Ausschaffungshaft (Art. 77 Abs. 1 AIG)Migration; Ausschaffungshaft; Migrationsamt; Ausländer; Verfügung; Vollzug; Basel-Stadt; Einzelrichter; Werden; Behörde; Worden; Einzelrichterin; Vorliegende; Ausländerrecht; Zwangsmassnahmen; Entscheid; Kantons; Stunden; Beschwerde; Anordnung; Reisepapier; Entlassen; Zuständig; Verfahren; Gemäss; Voraussetzungen; Gesetzes; Appellationsgericht; Ausländerrechtlich; Innert
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