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Swiss Civil Code (SCC)

Art. 768SCC from 2023

Art. 768 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 768 1. Land a. Fruits

1 The usufructuary of immovable property must ensure that it is not exploited beyond the normal limits by the type of use to which it is put.

2 To the extent that fruits are collected beyond such limits they belong to the owner.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 768 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUOG 1994 6Art. 755 ff. ZGB. Der Nutzniesser kann ohne Zustimmung des Eigentümers einen Dritten mit der Verwaltung der Nutzniessungsobjekte beauftragen.

Verwaltung; Eigentümer; Nutzniesser; Nutzniessung; Zustimmung; Beklagten; Übertragung; Grundstücke; Eigentümers; Klägers; Recht; Liegenschaft; Ausübung; Widerrechtlich; Gebrauch; Simonius/Sutter; Ausgeübt; Anspruch; Widerrechtlichen; übertragen; Grundstücken; Vertrag; Verwaltungsvertrag; Richter; Vertraglich; Rechte; Person; Piotet; Vereinbart; Enthält
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