Art. 763 CCS dal 2023
Art. 763 3. Obbligo dell’inventario
Tanto il proprietario quanto l’usufruttuario hanno diritto di chiedere in ogni tempo la compilazione, a spese comuni, di un pubblico inventario degli oggetti in usufrutto.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
www.admin.ch.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.