Art. 761 c. Garanzia in caso di donazione e di usufrutto legale
1 La garanzia non può essere chiesta a quegli che donando l’oggetto se ne è riservato l’usufrutto.
2 In caso di usufrutto legale, il diritto alla garanzia è regolato dalle speciali disposizioni del rapporto giuridico di cui si tratta.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | AA060039 | Begriff der vorsorglichen Massnahme - Richterliche Fragepflicht | Beschwerde; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegnerin; Rekurs; Antrag; Sicherheit; Richterlich; Vorinstanz; Fragepflicht; Besitz; Richterliche; Sicherstellung; Beschluss; Liegenschaft; Einspruch; Nichtigkeitsbeschwerde; Beistandschaft; Fall; Massnahme; Frist; Erstinstanzliche; Vorsorgliche; Kantons; Angeordnete; Anzuordnen; Obergericht; Begehren; Erlass |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
82 II 94 | Mitarbeit der Ehefrau in der Arztpraxis des Mannes. Lohnanspruch? (Art. 320 Abs. 2 OR, Art. 161 ZGB). Eheliches Güterrecht. Ist im Falle der Auflösung der Ehe durch den Tod des Ehemannes bei der Ermittlung des Vorschlags im Sinne von Art. 214 ZGB der Rückkaufswert von Lebensversicherungen in Rechnung zu stellen, a) wenn der Ehemann sie auf sein Leben abgeschlossen und die Ehefrau als Begünstigte bezeichnet hat? (Art. 78 VVG), b) wenn die Ehefrau Versicherungsnehmerin ist, die Prämien aber vom Ehemann bezahlt worden sind? Nutzniessung des überlebenden Ehegatten. Dieser hat den Miterben, vom Falle der Wiederverheiratung abgesehen, nur bei Gefährdung ihres Eigentums Sicherstellung zu leisten, auch wenn die Nutzniessung verbrauchbare Sachen oder Wertpapiere zum Gegenstand hat (Art. 464, 760 Abs. 2, 761 Abs. 2 ZGB). | Erblasser; Ehefrau; Versicherung; Nutzniessung; Recht; Manne; Rückkaufswert; Vorschlags; Lebensversicherung; Prämien; Erblassers; Abgeschlossen; Unentgeltlich; Ehemann; Bezahlt; Ehegatte; Vorinstanz; Gesetzliche; Mannes; überlebende; Gefährdung; Praxis; Eigentum; Familie; Abgeschlossene; Lebensversicherungen; Eheliche |