Art. 74 LDIP dal 2023
Art. 74 IV. Legittimazione
L’articolo 73 si applica per analogia al riconoscimento di una legittimazione avvenuta all’estero.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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