E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Obligationenrecht (OR)

Art. 729b OR vom 2023

Art. 729b Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 729b b. Revisionsbericht

1 Die Revisionsstelle erstattet der Generalversammlung schriftlich einen zusammenfassenden Bericht über das Ergebnis der Revision. Dieser Bericht enthält:

  • 1. einen Hinweis auf die eingeschränkte Natur der Revision;
  • 2. eine Stellungnahme zum Ergebnis der Prüfung;
  • 3. Angaben zur Unabhängigkeit und gegebenenfalls zum Mitwirken bei der Buchführung und zu anderen Dienstleistungen, die für die zu prüfende Gesellschaft erbracht wurden;
  • 4. Angaben zur Person, welche die Revision geleitet hat, und zu deren fachlicher Befähigung.
  • 2 Der Bericht muss von der Person unterzeichnet werden, die die Revision geleitet hat.


    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Art. 729b Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHHE130354Herausgabe / Rechenschaftspflicht (Art. 257 ZPO)Revision; Unterlagen; Beklagten; Herausgabe; Revisionsbericht; Informationen; Auftrag; Rechenschaft; Rechenschafts; Konto; Parteien; Rechtsbegehren; Klage; Streitwert; Jahresrechnung; Revisionsberichte; Kontoverbindungen; Vorliegen; Kopie; Dokumentation; Gericht; Revisionsstelle; Beauftragte; Vorliegenden; Kopien; Verfahren; Zusammenhang; Mandat; Früheren
    ZHLB120046ForderungSchaft; Vorinstanz; Rangrücktritt; Gesellschaft; Klagten; Recht; Beklagten; Konkurs; Berufung; Schaden; Überschuldung; Pflicht; Organ; Verwaltungsrat; Forderung; Klage; Urteil; Verbindlichkeit; Müsse; Gläubiger; Bilanz; Zwischenbilanz; Höhe; Rechtsmittel; Verbindlichkeiten; Finanziell; Berufungsverfahren; Pflichtverletzung; Verbindung

    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    AGAGVE 2001 1212 § 105 lit. b ZPO; Sicherstellung von ParteikostenDie Verpflichtung zur Sicherheitsleistung während der Hängigkeit desKonkursverfahrens ist beschränkt auf Klagen des Konkursiten; die Konkursmasse ist daher nicht per se sicherstellungspflichtig. Dies schliesstnicht aus, dass die Konkursmasse aus anderen... Konkurs; Fähig; Masse; Verfahren; Lungsunfähigkeit; Konkursverfahren; Zahlungsunfähigkeit; Kursmasse; Cherstellung; Konkursmasse; Partei; Konkursverfahrens; Rische; Summarische; Sicherstellung; Aktiven; Gründen; Sicherheit; Parteikosten; Ler/Edelmann/Killer; Konkursverfah-; Decken; Recht; Summarischen; Pflichtung; Verfügt; Schuldungsanzeige; Erscheint; Werden; Prozesskosten
    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    B-5113/2011Surveillance de la révisionRévision; Réputation; Agrément; Recourant; Pénal; Fédéral; Irréprochable; Autorité; agrément; été; Tribunal; Réviseur; Consid; autorité; être; Pénale; Autre; Principe; Compte; Faits; Inférieur; Droit; Inférieure; Elles; Qualité; Profession; Violation; Décision; Rapport
    SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz