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Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR)

Art. 727c OR dal 2023

Art. 727c Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) drucken

Art. 727c 2. In caso di revisione limitata

RS 221.302Le societ? soggette alla revisione limitata designano quale ufficio di revisione un revisore abilitato secondo le disposizioni della legge del 16 dicembre 2005 sui revisori.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 727c Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG120173Anfechtung von GeneralversammlungsbeschlüssenGeschäft; Darlehen; Geschäfts; Reserve; Beklagten; Still; Stille; Reserven; Konzern; Revision; Verwaltung; Rechnung; Jahresrechnung; Revisionsstelle; Bilanz; Versa; Generalversammlung; Forderung; Verwaltungsrat; Holding; Korrekt; Rechnungslegung; Darlehens; Geschäftsjahr; Wertkorrektur; Finanz; Position; Gigkeit; Abhängig
ZHAA100115Subsidiarität der kantonalen Nichtigkeits­be­schwerde;Verhandlungs- und Dispo­si­tionsmaximeBeschwerde; Vorinstanz; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Reserve; Reserven; Stille; Recht; Darlehen; Recht; Bildung; Stiller; Erwägung; Entscheid; Rüge; Forderung; Verletzung; Stillen; Annahme; Geschäftsjahr; Materielle; Partei; Gungen; Bundesgericht; Verbuchung; Gigkeit; Forderungsverzicht; Willkürlich

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2017/73Entscheid Öffentliches Beschaffungswesen, Art. 12 Abs. 1 lit. a VöB.Die Geschäftsprüfungskommission der Politischen Gemeinde W. hat die in ihre Zuständigkeit fallende Rechnungskontrolle für die Jahre 2017 und 2018 mit der Option auf Verlängerung um vier Jahre im Einladungsverfahren auf eine externe Revisionsgesellschaft übertragen. Obwohl sie bei den Eignungskriterien die Unabhängigkeit der Gesellschaft verlangte, hat sie eine Bewerberin berücksichtigt, welche mit der Politischen Gemeinde in einem Mandatsverhältnis stand und deshalb das Risiko bestanden hätte, dass sie als Revisionsstelle eigene Arbeiten hätte überprüfen müssen. Die Beschwerde wird gutgeheissen und der Zuschlag aufgehoben (Verwaltungsgericht, B 2017/73). Beschwerde; Beschwerdeführerin; Angebot; Vorinstanz; Beschwerdegegnerin; Preis; Zuschlag; Unabhängigkeit; Punkt; Revisionsstelle; Vergabe; Einladung; Recht; Gemeinde; Punkte; Prüfung; Verwaltung; Verfahren; Zuschlags; Projekt; Auftrag; Politische; Geschäftsprüfungskommission; Stadt; Anbieter; Verwaltungsgericht; Einladungsverfahren; Politischen; Richtlinien; Prozent
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