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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Art. 727c OR de 2023

Art. 727c Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) drucken

Art. 727c 2. Pour un contrôle restreint

RS 221.302Les sociétés tenues ? un contrôle restreint désignent comme organe de révision un réviseur agréé au sens de la loi du 16 décembre 2005 sur la surveillance de la révision.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 727c Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG120173Anfechtung von GeneralversammlungsbeschlüssenGeschäft; Darlehen; Geschäfts; Reserve; Beklagten; Still; Stille; Reserven; Konzern; Revision; Verwaltung; Rechnung; Jahresrechnung; Revisionsstelle; Bilanz; Versa; Generalversammlung; Forderung; Verwaltungsrat; Holding; Korrekt; Rechnungslegung; Darlehens; Geschäftsjahr; Wertkorrektur; Finanz; Position; Gigkeit; Abhängig
ZHAA100115Subsidiarität der kantonalen Nichtigkeits­be­schwerde;Verhandlungs- und Dispo­si­tionsmaximeBeschwerde; Vorinstanz; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Reserve; Reserven; Stille; Recht; Darlehen; Recht; Bildung; Stiller; Erwägung; Entscheid; Rüge; Forderung; Verletzung; Stillen; Annahme; Geschäftsjahr; Materielle; Partei; Gungen; Bundesgericht; Verbuchung; Gigkeit; Forderungsverzicht; Willkürlich

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2017/73Entscheid Öffentliches Beschaffungswesen, Art. 12 Abs. 1 lit. a VöB.Die Geschäftsprüfungskommission der Politischen Gemeinde W. hat die in ihre Zuständigkeit fallende Rechnungskontrolle für die Jahre 2017 und 2018 mit der Option auf Verlängerung um vier Jahre im Einladungsverfahren auf eine externe Revisionsgesellschaft übertragen. Obwohl sie bei den Eignungskriterien die Unabhängigkeit der Gesellschaft verlangte, hat sie eine Bewerberin berücksichtigt, welche mit der Politischen Gemeinde in einem Mandatsverhältnis stand und deshalb das Risiko bestanden hätte, dass sie als Revisionsstelle eigene Arbeiten hätte überprüfen müssen. Die Beschwerde wird gutgeheissen und der Zuschlag aufgehoben (Verwaltungsgericht, B 2017/73). Beschwerde; Beschwerdeführerin; Angebot; Vorinstanz; Beschwerdegegnerin; Preis; Zuschlag; Unabhängigkeit; Punkt; Revisionsstelle; Vergabe; Einladung; Recht; Gemeinde; Punkte; Prüfung; Verwaltung; Verfahren; Zuschlags; Projekt; Auftrag; Politische; Geschäftsprüfungskommission; Stadt; Anbieter; Verwaltungsgericht; Einladungsverfahren; Politischen; Richtlinien; Prozent
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