Art. 716a (1)
1 Il consiglio d’amministrazione ha le attribuzioni intrasmissibili e inalienabili seguenti: (2)
2 Il consiglio d’amministrazione può attribuire la preparazione e l’esecuzione delle sue decisioni o la vigilanza su determinati affari a comitati di amministratori o a singoli amministratori. Provvede per un’adeguata informazione dei suoi membri.
(1) Introdotto dal n. I della LF del 4 ott. 1991, in vigore dal 1° lug. 1992 (RU 1992 733; FF 1983 II 713).Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | KF180048 | Überprüfung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen an eine Anwaltskörperschaft | Anwalt; Anwalts; Anwälte; Anwältin; Tinnen; Perschaft; Anwältinnen; Gigkeit; Anwaltskörperschaft; Unabhängigkeit; Interdisziplinäre; Anwälten; Registriert; Verwaltungsrat; Nicht-Anwälte; Registrierte; Registrierten; Interdisziplinären; Mandat; Nicht-Anwälten; Beruf; Nicht-Anwalt; Aufsichtskommission; Aktionär; Organ; Gesuch; Bundesgericht; Organisation; Gesellschaft |
ZH | HG160102 | Anfechtung von Generalversammlungsbeschlüssen | Generalversammlung; Generalversammlungen; Beklagten; Verwaltungsrat; Parteien; Gericht; Beschlüsse; Gefasst; Nichtig; Nichtigkeit; Verwaltungsrats; Handelsgericht; Vizepräsident; Verfügung; Verfahren; Beschluss; Sogenannte; Festzustellen; Präsident; Gewinnverwendung; Massnahmebegehren; Gesellschaft; Abberufung; Jahresrechnung; Anlässlich; Streitwert; Vergleich |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | AHV 2015/27 | Entscheid Art. 52 AHVG. Organhaftung. Der Beschwerdeführer war als formelles Organ einer in Konkurs gefallenen GmbH im Handelsregister eingetragen (Geschäftsführer und einziger Gesellschafter). Weder sein Hinweis auf seine Rolle als blosser "Strohmann" noch auf seine angebliche Unerfahrenheit in geschäftlichen Dingen vermögen ihn von der Organhaftung zu entlasten. So trifft den "Strohmann" gerade den Vorwurf, sich auf Verhältnisse eingelassen zu haben, die ihm die korrekte Ausübung seiner Pflichten verunmöglichen; den Unfähigen trifft ein Übernahmeverschulden. Im Übrigen gilt ein objektivierter Verschuldensmassstab (E. 2.3). Schliesslich ist auch nicht davon auszugehen, dass der Beschwerdeführer - wie geltend gemacht - urteilsunfähig war, so dass die entsprechende Vermutung des Art. 16 ZGB nicht umgestossen wird (E. 2.4) (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 10. März 2017, AHV 2015/27). | Beschwerde; Beschwerdeführer; Organ; Schaden; Geschäftsführer; Rechtlich; Rechtliche; Arbeitgeber; Verschulden; Urteil; Recht; Konkurs; Gesellschaft; Beschwerdeführers; Beschwerdegegnerin; Handelsregister; Ausgleichskasse; Schadenersatz; Pflicht; Faktischen; Arbeitnehmer; Person; Lässig; Haftung; Pflichten; Fähigkeit; Bücher |
SG | AHV 2015/17 | Entscheid Art. 52 Abs. 1 AHVG. Schadenersatz. Das Unternehmen zahlte regelmässig zu tiefe Pauschalbeiträge und liess die auszugleichenden und nachzuzahlenden Beitragsforderungen offen. Zudem wurden über das Büro in Liechtenstein angestellte, jedoch in der Schweiz beschäftigte und wohnhafte Mitarbeitende auf den Jahresabrechnungen nicht gemeldet, obwohl der Beschwerdeführer von der Beschwerdegegnerin über die Versicherungspflicht aufgeklärt wurde. Verschulden (und übrige Haftungsvoraussetzungen) bejaht (Entscheid des Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen vom 6. September 2016, AHV 2015/17).Entscheid vom 6. September 2016 | Beschwerde; Schaden; Beschwerdeführer; Verwaltung; Verwaltungsrat; Beschwerdegegnerin; Beiträge; Posten; Bezahlt; Verwaltungsrats; Delegierte; Organ; Konkurs; Höhe; Gesellschaft; Schadens; Schadenersatz; Forderung; Arbeitgeber; Haftung; Lohnsumme; Aufgaben; Person; Rechnung; Delegierten; Versicherung; Zeitraum; Ausgleichs; Recht |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-2242/2020 | Mehrwertsteuer | Beschwerde; Beschwerdeführerin; Konzern; Steuer; MWSTG; Person; Vorsteuer; Leistung; Urteil; AMWSTG; BVGer; Personal; Mehrwertsteuer; Leistung; Steuerbar; Steuerbare; Arbeitgeber; MWSTG]:; Vorsteuerabzug; Arbeitgeberin; Verfahren; Konzernleitung; Stewardship; Rechtlich; AMWSTG]:; Rechnung; Leistungen; Höhe; Recht |
A-2244/2020 | Mehrwertsteuer | Beschwerde; Deführerin; Beschwerdeführerin; Konzern; Steuer; Leistung; Person; MWSTG; Rechnung; Personal; AMWSTG; Mehrwertsteuer; Leistungen; Urteil; Höhe; Stewardship-; Ursprünglich; Arbeitgeber; Erbracht; BVGer; Arbeitgeberin; Vorinstanz; Service; MWSTG]:; Agreement; Leistung; Stewardship-Kosten; Rechtlich; Ursprüngliche |