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Codice civile svizzero (CCS)

Art. 713 CCS dal 2023

Art. 713 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 713 Titolo ventesimo: Della propriet? mobiliare A. Oggetto

Sono oggetto della propriet? mobiliare le cose corporee che per loro natura sono mobili, nonché le forze naturali in quanto sieno suscettibili di diritti e non sieno considerate come fondi.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 713 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRPZ-08-112Amtsbefehl (Besitzesstörung)Besitz; Beschwerde; Recht; Platz; Besitzes; Strom; Stockwerkeigentümer; Parkplatz; Verfahren; Entscheid; Besitzesschutz; Präsident; Schanfigg; Schopf; Kantons; Kantonsgericht; Beklagten; Klage; Denten; Klage; Eigentum; Mäss; Kreispräsident; Schutzklage; Beweis; Gemeinschaftlich; Keiten; Gungen
GRPZ-05-59AmtsbefehlBeschwerde; Gesuch; Wurzeln; Entscheid; Nachbar; Tannen; Gesuchsteller; Stellvertreter; Kreispräsident; Deführer; Besitz; Kantons; Recht; Augenschein; Beschwerdeführer; Erwägung; Äste; Dent-Stellvertreter; Suchstellers; Gesuchstellers; Eigentum; Denten; Kantonsgericht; Dringende; Erwägungen; Kreispräsident-

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
89 I 115Doppelbesteuerung Schweiz - USA. Das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Nachlass- und Erbanfallsteuern vom 9. Juli 1951 (DBAUS-E) schliesst nicht jede Doppelbesteuerung aus. Inhaberobligationen, die zur Zeit des Todes des Erblassers zwar in einem der beiden Vertragsstaaten deponiert sind, aber auf Schuldner lauten, deren Domizil sich nicht in der Schweiz oder in den Vereinigten Staaten von Amerika befindet, fallen nicht unter Art. 1V Abs. 1 lit. a-c DBAUS-E. DBAUS-E; Sachen; Staat; Recht; Steuer; Doppelbesteuerung; Beschwerde; Körperliche; Vertragsstaat; Inhaber; Abkommen; Staate; Beweglichen; Nachlass; Vertragsstaaten; Schweiz; Obligationen; Guthaben; Wertpapiere; Besteuerung; Erblasser; Kanton; Vermeidung; Inhaberpapiere; Körperlichen; Erblassers; Vereinigten; Gelegen; Sachen
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