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Zivilgesetzbuch (ZGB)

Art. 712q ZGB vom 2023

Art. 712q Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 712q II. Der Verwalter 1. Bestellung

1 Kommt die Bestellung des Verwalters durch die Versammlung der Stockwerkeigentümer nicht zustande, so kann jeder Stockwerkeigentümer die Ernennung des Verwalters durch das Gericht verlangen.

2 Das gleiche Recht steht auch demjenigen zu, der ein berechtigtes Interesse daran hat, wie dem Pfandgläubiger und dem Versicherer.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 712q Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF220063Einsetzung einer Verwaltung für eine StockwerkeigentümergemeinschaftBerufung; Verwaltung; Stockwerkeigentümer; Verwalter; Berufungskläger; Mergemeinschaft; Stockwerkeigentümergemeinschaft; Verwalterin; Vorinstanz; -rain; Immobilien; Entscheid; Recht; Partei; Gesuch; Person; Verwaltungs; Gesuchs; Gerichtlich; Verfahren; Parteien; Einsetzung; Berufungsverfahren; Einzelgericht; Gesuchsgegner; Auftrag; Urteil; Meilen; Gerichtliche; Verwalters
ZHPF210042Ernennung eines VerwaltersBerufung; Verwalter; Gerin; Berufungsklägerin; Recht; Stockwerkeigentümer; Verwaltung; Mergemeinschaft; Stockwerkeigentümergemeinschaft; Bezirksgericht; Berufungsbeklagte; Verfahren; Gerichtlich; Urteil; Entscheid; Verwalters; Vorinstanz; Beschwer; Beschwerde; Anzuweisen; Rechtsbegehren; Gesuch; Anzuweisen; Streitwert; Ernennung; Gericht; Versammlung; Ehemalige; Verwalterin; Nichtigkeit
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSZB.2020.22 (AG.2020.527)Abberufung des Verwalters bei Stockwerkeigentum (Art. 712q und 712r ZGB) (BGer 5A_920/2020 vom 15. Oktober 2021)Kläger; Zivilgericht; Verwaltung; Eigentümer; Berufung; Klägers; Eigentümergemeinschaft; Pflicht; Zivilgerichts; Pflichtverletzung; Worden; Zivilgerichtsentscheid; Gewesen; Stellt; Verwalter; Gerichtlich; Stockwerkeigentümer; Jahresrechnung; Werden; Gerichtliche; Hätte; Tätig; Machte; Zivilgerichtsentscheid; Berufung; Könne; Einrichtung; Liegen; Machten; Stelle
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