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Code civil suisse (CC)

Art. 709 CC de 2023

Art. 709 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 709 V. Usage des sources

La législation cantonale peut accorder ? des voisins ou ? d’autres personnes le droit d’utiliser, notamment pour y puiser de l’eau et abreuver le bétail, les sources, fontaines et ruisseaux qui sont propriété privée.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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