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Swiss Civil Code (SCC)

Art. 709SCC from 2023

Art. 709 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 709 V. Use of springs

The cantons have the right to determine the extent to which privately owned springs, wells and streams may also be used by neighbours and other persons for drawing water, watering livestock and the like.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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