Art. 7 HRegV vom 2023
Art. 7 Inhalt des Handelsregisters
Das Tages- und das Hauptregister enthalten Einträge über:a. die Rechtseinheiten;b. nicht kaufmännische Prokuren (Art. 458 Abs. 3 OR);c. das Haupt von Gemeinderschaften (Art. 341 Abs. 3 ZGB).
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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