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Handelsregisterverordnung (HRegV)

Art. 7 HRegV vom 2023

Art. 7 Handelsregisterverordnung (HRegV) drucken

Art. 7 Inhalt des Handelsregisters

Das Tages- und das Hauptregister enthalten Einträge über:

  • a. die Rechtseinheiten;
  • b. nicht kaufmännische Prokuren (Art. 458 Abs. 3 OR);
  • c. das Haupt von Gemeinderschaften (Art. 341 Abs. 3 ZGB).

  • Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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