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Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR)

Art. 687OR from 2023

Art. 687 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) drucken

Art. 687

1 The acquirer of a registered share that is not fully paid up has an obligation to the company to pay up the remainder as soon as he is entered in the share register.

2 Where the person who subscribed for the share alienates it, he may be sued for the amount not paid up if the company becomes insolvent within two years of its entry in the commercial register and his legal successor has forfeited his rights arising from the share.

3 Where the seller is not the person who subscribed for the share, he is released from the duty to pay up as soon as the acquirer is entered in the share register.

4 Until such time as registered shares are fully paid up, the amount of the nominal value paid up must be entered on each share certificate.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
90 II 164Aktiengesellschaft. 1. Anspruch auf Einzahlung ausstehender Aktienbeträge. Verwertung dieses Anspruchs im Konkurs der Gesellschaft (Art. 256 SchKG; Art. 79 Abs. 2 KV). Rechte des Ersteigerers. (Erw. 1). 2. Veräusserung nicht voll einbezahlter Namenaktien. Der Übergang der Einzahlungspflicht auf den Erwerber setzt die gültige Übertragung der Aktien und die Zustimmung der Gesellschaft voraus; die Eintragung im Aktienbuch wirkt nicht konstitutiv (Art. 687 Abs. 1 und 3, 685 Abs. 2 und 4, 686 Abs. 3 OR). (Erw. 2-4)... 3. Übertragung von Namenaktien (Ordrepapieren) durch Übergabe des nicht indossierten Titels, verbunden mit einer Abtretungserklärung auf einer besondern Urkunde (Art. 684 Abs. 2 und 967 Abs. 2 OR). Die schriftliche Verpflichtung zur Übertragung der Aktien kann die schriftliche Abtretungserklärung nicht ersetzen. (Erw. 5-9). Aktie; Aktien; Gesellschaft; Laming; Eintragung; Aktienbuch; Übertragung; Aktionär; Einzahlung; Abtretung; Recht; Konkurs; Verpflichtung; Vertrag; Erwerber; Einzahlungspflicht; Stehende; Meier; Beklagten; Zahlung; Schriftlich; Namenaktie; Tragene; Betrag; Lamings; Namenaktien; Abtretungserklärung; Verwaltung; Schuld
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