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Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR)

Art. 685eOR from 2023

Art. 685e Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) drucken

Art. 685e b. Duty of notification (1)

Where listed registered shares are sold on a stock exchange, the selling bank must without delay notify the company of the name of the seller and the number of shares sold.

(1) Inserted by No I of the FA of 4 Oct. 1991, in force since 1 July 1992 (AS 1992 733; BBl 1983 II 745).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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