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Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG)

Art. 68 UVG vom 2023

Art. 68 Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) drucken

Art. 68 3. Abschnitt: Andere Versicherer Art und Registereintragung

1 Personen, für deren Versicherung nicht die Suva zuständig ist, werden nach diesem Gesetz gegen Unfall versichert durch:

  • a. (1) private Versicherungsunternehmen, die dem Versicherungsaufsichtsgesetz vom 17. Dezember 2004 (2) (VAG) unterstehen;
  • b. öffentliche Unfallversicherungskassen;
  • c. (3) Krankenkassen im Sinne von Artikel 2 des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes vom 26. September 2014 (4) . (5)
  • 2 Die Versicherer, die sich an der Durchführung der obligatorischen Unfallversicherung beteiligen wollen, haben sich in ein vom Bundesamt für Gesundheit (6) geführtes Register einzutragen. Das Register ist öffentlich. (7)

    (1) Fassung gemäss Anhang Ziff. II 5 des Versicherungsaufsichtsgesetzes vom 17. Dez. 2004, in Kraft seit 1. Jan. 2006 (AS 2005 5269; BBl 2003 3789).
    (2) SR 961.01
    (3) Fassung gemäss Anhang Ziff. 2 des BG vom 18. Juni 2021 (Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 1a), in Kraft seit 1. Jan. 2023 (AS 2021 837; 2022 808; BBl 2019 6071).
    (4) SR 832.12
    (5) Siehe auch die UeB der Änd. 25.09.2015 am Schluss des Textes.
    (6) Die Bezeichnung der Verwaltungseinheit wurde in Anwendung von Art. 16 Abs. 3 der Publikationsverordnung vom 17. Nov. 2004 (AS 2004 4937) angepasst. Die Anpassung wurde im ganzen Text vorgenommen.
    (7) Siehe auch Art. 2 der V vom 20. Sept. 1982 über die Inkraftsetzung und Einführung des BG über die Unfallversicherung (AS 1982 1724).

    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 68 Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SGUV 2013/43Entscheid Art. 1a Abs. 1 UVG, Art. 1 UVV (und Art. 10 ATSG): Arbeitnehmereigenschaft als Voraussetzung für die obligatorische Unfallversicherung. Art. 35 ATSG, Art. 66, 68 und 72f. UVG: Ersatzkasse ist zuständiger Unfallversicherer bei Fehlen eines Versicherungsvertrags und eines Betriebes gemäss Art. 66 UVG (Urteil des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 2. Juli 2014, UV 2013/43). Beschwerde; Beschwerdeführer; Arbeit; UV-act; Unfall; Tätig; Beschwerdeführers; Versicherung; Arbeitnehmer; Ersatzkasse; Jedoch; Abklärung; Einsprache; Januar; Beschwerdegegnerin; Diesem; Abklärungen; Sachverhalt; Dezember; Mutter; Person; Entscheid; Ansprecher;Unfallversicherung; Aussage; Geführt
    SGUV 2008/42Entscheid Art. 73 Abs. 1 UVG: Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen der Suva und der Ersatzkasse UVG; Bei der Ausführung von Malerarbeiten zur Begleichung von Mietzinsrückständen kann nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass die Parteien ein Arbeitsverhältnis mit Unterstellung unter das unfallrechtliche Obligatorium eingehen wollten (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 29. Juni 2009, UV 2008/42). Arbeit; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Unfall; Arbeitnehmer; Einsprache; Versicherung; Rechtliche; Selbst; Beschwerdegegnerin; Spreche; Gehör; Tätig; Ersatzkasse; Vorliegend; Einspracheentscheid; Verfügung; Versichert; Begründung; Strasse; Arbeitsverhältnis; Annahme; Unfallversicherung; Entscheid; Zwischen; Person; Nehmen
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SGUV 2013/43Entscheid Art. 1a Abs. 1 UVG, Art. 1 UVV (und Art. 10 ATSG): Arbeitnehmereigenschaft als Voraussetzung für die obligatorische Unfallversicherung. Art. 35 ATSG, Art. 66, 68 und 72f. UVG: Ersatzkasse ist zuständiger Unfallversicherer bei Fehlen eines Versicherungsvertrags und eines Betriebes gemäss Art. 66 UVG (Urteil des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 2. Juli 2014, UV 2013/43). Beschwerde; Beschwerdeführer; Arbeit; UV-act; Unfall; Beschwerdeführers; Versicherung; Arbeitnehmer; Ersatzkasse; Abklärung; Umbau; Einsprache; Abklärungen; Recht; Beschwerdegegnerin; Sachverhalt; Ansprecher; Person; Entscheid; Mutter; Aussage;Unfallversicherung; Anlässlich; Verfügung; Befragung; Einspracheentscheid; Arbeitnehmereigenschaft
    SGUV 2009/82Entscheid Art. 3 Abs. 2 f. UVG, Art. 27 Abs. 1 ATSG, Art. 72 UVV: Frage offen gelassen, ob Informationspflicht über Möglichkeit der (Nach-)Deckungsverlängerung durch Abrede-Versicherung verletzt wurde, da nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erstellt ist, dass eine Abrede-Versicherung abgeschlossen worden wäre, wäre diese Möglichkeit bekannt gewesen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 21. Dezember 2010, UV 2009/82). Beschwerde; Versicherung; Beschwerdeführer; Abrede; Unfall; Recht; Abredeversicherung; Informationspflicht; Unfallversicherung; Arbeitgeber; Möglichkeit; Versicherungsschutz; Schweiz; Beschwerdegegnerin; Arbeitgeberin; Abgeschlossen; Wäre; Südostasien; Schweizer; Deckung; Wohnsitz; Hätte; Betrieb; Deckung; Obligatorisch; Individuelle; Beratung; Unentgeltliche
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    147 V 94 (8C_83/2020)
    Regeste
    Art. 1 Bst. q, Art. 3 Abs. 1 Bst. f, Art. 19 Abs. 1, Art. 35 Abs. 1 und Art. 36 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit; Art. 19 Abs. 1 UVG ; Art. 15 ff. IVG ; internationale Sachleistungsaushilfe; Erstattung zwischen den Trägern. Im Rahmen der internationalen Sachleistungsaushilfe ist der schweizerische Unfallversicherer als zuständiger innerstaatlicher Träger erstattungspflichtig für die Kosten, die nach einem in der Schweiz erlittenen Arbeitsunfall durch die im ausländischen Wohnstaat unter dem Titel berufliche Eingliederungsmassnahmen aushilfsweise geleistete Sachhilfe entstanden sind (E. 2-5).
    Leistung; Träger; Recht; Sachleistung; Arbeit; Leistungen; Erstattung; Recht; Zuständig; Sachleistungen; Mitgliedstaat; Versicherung; Zuständige; Berufskrankheit; Verbindung; Grund; Anspruch; Schweiz; Verbindungsstelle; Unfallversicherer; Eingliederungsmassnahmen; Unfallversicherung; Verordnung; Sicherheit; Arbeitsunfälle; Berufskrankheiten; Mitgliedstaaten; Arbeitsunfall; Sozialrecht
    146 V 195 (8C_114/2020)
    Regeste
    Art. 84 Abs. 2 UVG ; Art. 86 Abs. 1 lit. c VUV ; Übergangsentschädigung. Die Suva kommt nicht als Versicherer i.S.v. Art. 86 Abs. 1 lit. c VUV in Frage, sofern sie als Versicherer für arbeitslose Personen tätig ist (E. 6). Als Versicherer nach Art. 86 Abs. 1 lit. c VUV gilt jener, bei welchem die betroffene Person versichert war, als sie die gefährdende Tätigkeit zuletzt ausgeübt hat (E. 7).
    Arbeit; Nichteignung; Person; Nichteignungsverfügung; Übergangsentschädigung; Berufs; Sympany; Arbeitgeber; Arbeitsverhältnis; Arbeitslos; Erlass; Arbeitslose; Versicherung; Personen; Berufskrankheit; Versicherer; Anspruch; Unfallversicherer; Urteil; Zusammenhang; Beschwerde; Unfallversicherung; Arbeitnehmer; Berufskrankheiten; Arbeitslose; Zuständig; Verfügung; Arbeitsverhältnisses; Zuständigkeit

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    C-2048/2018Zuständigkeit SUVABetrieb; Beschwerde; Recht; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Unterstellung; Einsprache; Urteil; Betriebe; Wiedererwägung; BVGer; Einspracheentscheid; Verfügung; Maschinen; Tätigkeitsbereich; Respektive; Unterhalt; Sachverhalt; Verändert; Unrichtig; Einrichtungen; Vorinstanz; Ursprünglich; Unfallversicherung; Prüfung; Einreihungsverfügung; Angefochten; Partei; SUVA-act
    C-682/2015Leistungsstreitigkeiten zwischen VersicherungsträgernUnfall; Beschwerde; Vorakten; BVGer; Arbeit; Schwerden; Beschwerden; Akten; Beschwerdeführerin; Verfügung; Leistung; Gutachten; Medizinisch; Medizinische; Unfälle; Beweis; Bundes; Unfähigkeit; Arbeitsunfähigkeit; Recht; Behandlung; MEDAS; Versicherer; Schmerzen; Distorsion; Vorinstanz; Beschwerdegegnerin; Unfallversicherer; Urteil
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