Art. 68 Dépens
1 Le Tribunal fédéral décide, dans son arrêt, si et dans quelle mesure les frais de la partie qui obtient gain de cause sont supportés par celle qui succombe.
2 En règle générale, la partie qui succombe est tenue de rembourser ? la partie qui a obtenu gain de cause, selon le tarif du Tribunal fédéral, tous les frais nécessaires causés par le litige.
3 En règle générale, aucuns dépens ne sont alloués ? la Confédération, aux cantons, aux communes ou aux organisations chargées de tâches de droit public lorsqu’ils obtiennent gain de cause dans l’exercice de leurs attributions officielles.
4 L’art. 66, al. 3 et 5, est applicable par analogie.
5 Le Tribunal fédéral confirme, annule ou modifie, selon le sort de la cause, la décision de l’autorité précédente sur les dépens. Il peut fixer lui-même les dépens d’après le tarif fédéral ou cantonal applicable ou laisser ? l’autorité précédente le soin de les fixer.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PP180037 | Forderung | Klage; Verfahren; Beschwerde; Recht; Einzelrichter; Begehren; Klagt; änderung; Klageänderung; Verfahrens; Verfügung; Kostenvorschuss; Gericht; Streitwert; Klägers; Klagten; Forderung; Richter; Rechtsmittel; Anspruch; Klagebewilligung; Ursprünglich; Behandelt; Antrag; Partei; Beklagten |
ZH | RB180033 | Forderung | Beschwerde; Verfahren; Recht; Klage; Klägers; Rechtsmittel; Obergericht; Kollegium; Gericht; Klagt; Einzelrichter; Verfahrens; Frist; Bezirksgericht; Richter; Entscheid; Eingabe; Kostenvorschuss; Beschluss; Vorinstanz; Kollegialgericht; Beschwerdegegner; Beklagten; Klagebewilligung; Kammer; Bundesgericht; Zustellung; Ausstand; Streitwert |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | AHV 2017/5 | Entscheid Art. 5 und 9 AHVG. Abgrenzung Einkommen aus unselbstständiger oder selbstständiger Erwerbstätigkeit. Bei einer als "Erotischer Masseuse" angestellten Arbeitnehmerin fehlt es an einem spezifischen Unternehmerrisiko, wenn sie ausser einem täglichen "Eintritt" in den Club keine weiteren Investitionen tätigen muss und somit diese Tätigkeit ohne grossen eigenen Vorleistungen aufnehmen kann und ebenso ohne grössere Verluste wieder aufgeben kann (E. 3.2). Zudem besteht ein Unterordnungsverhältnis, wenn sie u.a. nicht unter eigenen Namen erreichbar ist und die Arbeitgeberin das Preissystem und gelegentlich ein Tagesmotto festlegt und auf ihrer Website kommuniziert (E. 3.3) (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 22. November 2018, AHV 2017/5). | Beschwerde; Beschwerdegegnerin; Beschwerdeführerin; Arbeit;Recht; Selbstständig; Partei; Selbstständige; Entscheid; Arbeitgeber; Rechtlich; Unselbstständig; Parteien; Gäste; Einsprache; Unselbstständige; Rechtliche; Stellung; Recht; Dienstleistung; Person; Einkommen; Erwerbstätigkeit; Arbeitgeberin; Wirtschaftlich; Parteientschädigung; Quellensteuer; Vorliegende |
SG | EL 2016/52 | Entscheid Art. 1a Abs. 2 der st. gallischen Verordnung über die nach Ergänzungsleistungsgesetz anrechenbare Tagespauschale, Art. 10 Abs. 2 lit. a ELG, Art. 61 lit. g ATSG. Die im st. gallischen Verordnungsrecht vorgenommene Beschränkung der Tagespauschale bei Kindern in Kinderheimen ist aufgrund der innerkantonalen Finanzierung der Kinderheime nur auf im Kanton St. Gallen liegende Heime anwendbar und wird bundesrechtswidrig sowie verfassungswidrig, sobald ein EL-Bezüger in einem ausserkantonalen Kinderheim lebt und aufgrund der zu niedrigen Tagespauschale in eine Sozialhilfeabhängigkeit gerät. Um die somit in Bezug auf Kinder in ausserkantonalen vorhandene Lücke in der st. gallischen Verordnungsgebung zu füllen und auf den individuellen Bedarf des einzelnen EL-Bezügers ausreichend eingehen zu können, ist es daher unumgänglich, die massgeblichen Ansätze betreffend die Maximalbeträge der Tagespauschalen des Kantons, in dem sich das vom EL-Bezüger bewohnte Heim befindet, als eigenes kantonales Ausnahmerecht zu übernehmen. Nur so kann nämlich gewährleistet werden, dass genau so viele Ergänzungsleistungen ausgerichtet werden, wie für die vollständige Deckung der durch den Heimaufenthalt unvermeidbar für die versicherte Person anfallenden Kosten nötig sind.Stehen sich in einem streitigen Verfahren vor dem Versicherungsgericht zwei Behörden gegenüber, hat die obsiegende Behörde einen Anspruch auf eine Parteientschädigung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 12. November 2018, EL 2016/52). Beim Bundesgericht angefochten. | Kanton; Beschwerde; Kinder; Recht; Sozialhilfe; Partei; Pauschal; Pauschale; Ergänzungsleistung; Tagestaxe; Tagespauschale; Gallen; Ergänzungsleistungen; Gallische; Recht; Anspruch; Parteien; Sozialhilfeabhängigkeit; Parteientschädigung; Beschwerdegegner; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegnerin; Person; Tagespauschalen; Mutter; Thurgau; Tagespauschalenverordnung; Obsiegen |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
149 II 6 (2C_765/2022) | Regeste Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2008/115/EG (Rückführungsrichtlinie); Art. 80 Abs. 4 und Art. 81 Abs. 2 AIG (Fassung gemäss Ziff. I des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 2018 [Verfahrensregelungen und Informationssysteme], in Kraft seit 1. Juni 2019); Haftbedingungen für ausländerrechtlich festgehaltene Personen; Zugang zum Internet. Bestätigung der Rechtsprechung ( BGE 146 II 201), wonach ausländerrechtliche Festhaltungen grundsätzlich in einer speziellen, nur zu diesem Zweck bestimmten Vollzugsanstalt zu erfolgen haben (E. 4.1). | Gefängnis; Ausländerrechtlich; Haftbedingungen; Person; Regionalgefängnis; Beschwerde; Internet; Personen; Festhaltung; Urteil; Kanton; Moutier; Beschwerdeführer; Recht; Kantons; Vollzug; Rechtlichen; Administrativhaft; Mobiltelefon; Vollzug; Internetzugang; Ausländer; Ausländerrechtliche; Kontakt; Zwangsmassnahme; Bundesgericht; Inhaftierte; Hinblick; Regel; Zugang |
147 III 337 (4A_490/2020) | Regeste a Art. 51 PatG , Art. 69 Abs. 1 EPÜ 2000 ; Auslegung von Patentansprüchen. Bei der Auslegung von Patentansprüchen handelt es sich um eine Rechtsfrage, die vom Bundesgericht im Beschwerdeverfahren frei überprüft werden kann (E. 6.1 und 6.2). | Patent; Beschwerde; Merkmal; Recht; Ursprünglich; Auslegung; Bundesgericht; Patentansprüche; Merkmalen; Fachmann; Partei; Zwischenverallgemeinerung; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Verfahren; Hinweis; Beschwerdekammer; Figur; Parteien; Aufwand; Kombination; Patentanspruch; Beschreibung; Offenbart; Unzulässig; Beschwerdeverfahren; Abstand |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-663/2018 | Aufsichtsmittel | Beschwerde; Aufsicht; Aufsichts; Beschwerdeführer; Führende; Beschwerdeführende; Beschwerdeführenden; Beschwerdeführerin; Verfahren; Person; Personalvorsorgestiftung; Vorinstanz; Recht; Beschwerdegegner; Beschwerdegegnerin; Aufsichtsbehörde; Beschwerde; Verfahrens; Gutachten; Aufsichtsbeschwerde; Bundesverwaltungsgericht; Stiftung; Urteil; Massnahme; Vorsorge; Entscheid; Partei; Verfahrenskosten; Retrozessionen |
A-6695/2017 | (Teil-)Liquidation von Vorsorgeeinrichtungen | Beschwerde; Beschwerdeführer; Destinatär; Stiftung; Destinatäre; Verfügung; Verfahren; Recht; Vorinstanz; Aufhebung; Stiftungsrat; Angefochten; Vorliegen; Angefochtene; Destinatären; Bundesverwaltungsgericht; Stifterunternehmung; Liquidation; -Destinatär; Interesse; Verfahrens; Urteil; Eingabe; Vorliegenden; Entscheid; Vorsorge; Partei; Freien |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
CN.2022.6 | Daten; Recht; Beschwerde; Gerät; Geräte; Frank; Gesuch; Rechtsanwalt; Beschwerdekammer; Siegel; Siegelung; Datenträger; Forensik; Gesuchsgegner; Bundesstrafgericht; Fedpol; Festplatte; Sichergestellt; Gelte; Sicherung; Entsiegelung; IT-Forensik; Sichergestellten; Sicherungskopie; Bundesstrafgerichts; E-Mail; Akten; Spiegelung; Beschwerdeführer | |
BV.2022.32 | Verfahren; Beschwerde; Akten; Verfahrens; Beschwerdeführer; Bundes; Verfahrensleiter; Verwaltung; Akteneinsicht; Verwaltungsstrafverfahren; Einsicht; Untersuchung; Fedpol; Beschwerdegegner; Beigezogen; Verfahrensleitung; Einsetzung; Beigezogene; Verfahrens; Fedpol; Beigezogenen; Aktenverzeichnis; Geführte; Stellvertreter; Wirtschaftsstrafgericht; Polizei; Bundesamt; Verfügung; Antrag |
Autor | Kommentar | Jahr |
Seiler | Kommentar zum Bundesgerichtsgesetz | 2007 |
Seiler | Kommentar zum Bundesgerichtsgesetz | 2007 |