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Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR)

Art. 664OR from 2023

Art. 664 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) drucken

Art. 664 and 665 (1)

(1) Repealed by No I 1 of the FA of 23 Dec. 2011 (Financial Reporting Law), with effect from 1 Jan. 2013 (AS 2012 6679; BBl 2008 1589).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 664 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSGSTA.1996.69Ordentlicher oder ausserordentlicher AufwandGoodwill; Ordentliche; Abschreibung; Steuerjahr; Abschreibungen; Bundessteuer; Erworben; Aufwand; Aufwendung; Urteil; Aufwendungen; Steuerjahre; Reingewinn; Erworbene; Staats; Ordentlichen; Vorinstanz; Entgeltlich; Staatssteuer; Bundesgericht; Derivative; Beschwerde; Zwischenveranlagung; Ausserordentlichen; Einsprache; Rekurs; Erworbenen; Ständig; Steuerliche
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