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Legge federale sulla circolazione stradale (LCStr)

Art. 66 LCStr dal 2023

Art. 66 Legge federale sulla circolazione stradale (LCStr) drucken

Art. 66 Pluralit? di parti lese

1 Se le pretese delle parti lese superano la copertura stipulata nel contratto di assicurazione, il diritto dei singoli contro l’assicuratore è ridotto proporzionatamente al rapporto fra detta copertura e il totale delle pretese.

2 La parte lesa che per prima promuove un’azione, come anche l’assicuratore convenuto, possono chiedere al giudice adito di invitare le altre parti lese a promuovere la loro azione entro un determinato termine davanti allo stesso giudice, indicando loro le conseguenze di una omissione. Il giudice adito decide sulla ripartizione, fra le parti lese, della prestazione dovuta dall’assicuratore. Nella ripartizione, le pretese avanzate nei termini stabiliti devono essere soddisfatte per prime, senza riguardo alle altre.

3 L’assicuratore che, ignorando l’esistenza di altre pretese, ha pagato in buona fede a una delle parti lese una somma superiore alla quota che proporzionatamente le spettava, è liberato dai suoi obblighi verso le altre parti lese fino a concorrenza della somma pagata.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
93 II 111Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Händigt der Versicherer dem Halter vorbehaltlos den Versicherungsnachweis im Sinne von Art. 68 Abs. 1 SVG und Art. 4 VVV aus, nachdem der Halter in gültiger Weise (schriftlich oder mündlich) den Antrag auf Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit einer die gesetzlichen Mindestbeträge (Art. 64 SVG) übersteigenden Deckung gestellt hat, so ist sein Verhalten grundsätzlich als Annahme des Antrags zu deuten (Erw. 1-4). Bestimmen die dem Halter übergebenen Versicherungsbedingungen, dass die Versicherung an dem im Versicherungsnachweis festgesetzten Tage beginne, die Gesellschaft aber das Recht habe, "bis zur Aushändigung der Police den Antrag abzulehnen", so bedeutet die Aushändigung des Versicherungsnachweises die vorläufige Zusage der beantragten Deckung (Erw. 5). Das gilt auch, wenn der Versicherer die Versicherungsnachweise durch untergeordnete Angestellte ausstellen und aushändigen lässt (Erw. 6). Forderungsrecht des Geschädigten gegen den Versicherer (Erw. 7). Haftpflicht für Schaden, der bei einem Zusammenstoss zwischen Motorfahrzeug und Eisenbahn entstanden ist. Natur der Motorfahrzeug- und der Eisenbahnhaftpflicht (Erw. 8 a, b); Regeln für den Fall der Kollision dieser Haftungen (Erw. 8 c-e). Haftpflicht des Motorfahrzeughalters für den Sachschaden der Bahn (Erw. 8 d, e). Rückgriff der Bahnunternehmung auf den Halter im Falle, dass sie den verunfallten Bahnreisenden ihren Personenschaden und den Sachschaden an den von ihnen unter ihrer eigenen Obhut mitgeführten Sachen (Art. 11 Abs. 1 EHG) ersetzt hat; Voraussetzungen, unter denen sich die Bahn die Ansprüche nicht verletzter Reisender auf Ersatz von Sachschaden (Art. 11 Abs. 2 EHG) abtreten lassen kann (Erw. 8 f). Rückgriff der Bahn für von der SUVA nicht gedeckten Personenschaden und für Sachschaden von Bahnangestellten (Erw. 8 g). Wann darf angenommen werden, dass neben dem vom einen Teil zu vertretenden Verschulden die vom andern Teil gesetzte Betriebsgefahr nicht in rechtserheblicher Weise zum Schaden beigetragen habe? (Erw. 9). Grobes Verschulden eines Lastwagenführers, der trotz gehörig funktionierender und gut sichtbarer Blinklichtanlage mit unverminderter Geschwindigkeit einen Bahnübergang überquert (Erw. 10). Mitverschulden der Bahn wegen zu hoher Geschwindigkeit, wegen ungenügender Sicherung der Übergangs oder wegen unterlassener Bremsung? (Erw. 11). Versicherung; Verschulden; Schaden; Versicherungsnachweis; Pesenti; Firma; Berri; Unfall; Halter; Motorfahrzeug; Bahnunternehmung; Antrag; Person; Betrieb; Sachschaden; Obergericht; Versicherungsnachweise; Personen; Versicherer; Deckung; Haftpflicht; Versicherungsnachweises; Motorfahrzeughalter; Aushändigung; Klagten; Hafte; Antrag; Fahrzeug
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