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Lescha federala, davart la furmaziun professiunala (LFPr)

Art. 66 Lescha federala, davart la furmaziun professiunala (LFPr) drucken

Art. 66 Chantuns

Uschenavant che l’execuziun n’è betg attribuida a la Confederaziun, è ella chaussa dals chantuns.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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