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Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR)

Art. 652aOR from 2023

Art. 652a Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) drucken

Art. 652a (1)

(1) Inserted by No I of the FA of 4 Oct. 1991 (AS 1992 733; BBl 1983 II 745). Repealed by Annex No 1 of the Financial Services Act of 15 June 2018, with effect from 1 Jan. 2020 (AS 2019 4417; BBl 2015 8901).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-3659/2015Unerlaubte Tätigkeit (BankG, BEHG, KAG) Beschwerde; Beschwerdeführer; Vorinstanz; Rechtlich; Kumseinlagen; Publikumseinlagen; Recht; Bonds; Anleihen; öffentlich; Bankengesetz; Urteil; Bundes; Aufsichtsrechtliche; Banking; Verfügung; Geschäft; Verwaltungsrat; BankG; Bonus; Angefochtene; Verwendung; Anleger; FINMA; Bestimmungen; Dispositiv; Verletzung; Prospekt
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