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Legge sull’agricoltura (LAgr)

Art. 65 LAgr dal 2024

Art. 65 Legge sull’agricoltura (LAgr) drucken

Art. 65 (1)

(1) Abrogato dal n. I della LF del 22 giu. 2007, con effetto dal 1° gen. 2008 (RU 2007 6095; FF 2006 5815).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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