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BBG ()

Art. 65 from 2022

Art. 65 BBG () drucken

Art. 65 Prosecution

The Cantons shall be responsible for prosecution.

Section 3 Implementation Confederation

1 Unless otherwise provided by law, the Federal Council shall issue the implementing provisions.

2 The Federal Council may delegate the task of issuing regulations to the EAER or SERI.

3 The Federal Council shall consult the Cantons and interested professional organisations before enacting:

  • a. implementing provisions;
  • b. VET ordinances.
  • 4 The Confederation shall ensure that the Cantons implement this Act.


    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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