E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Bundesgerichtsgesetz (BGG)

Art. 63 BGG vom 2022

Art. 63 Bundesgerichtsgesetz (BGG) drucken

Art. 63 Vorschuss für Barauslagen

1 Jede Partei hat die Barauslagen vorzuschiessen, die im Laufe des Verfahrens infolge ihrer Anträge entstehen, und anteilsmässig die Barauslagen, die durch gemeinschaftliche Anträge der Parteien oder durch das Bundesgericht von Amtes wegen veranlasst werden.

2 Der Instruktionsrichter oder die Instruktionsrichterin setzt zur Leistung des Vorschusses eine angemessene Frist. Läuft diese unbenutzt ab, so setzt der Instruktionsrichter oder die Instruktionsrichterin der Partei eine Nachfrist. Wird der Vorschuss auch innert der Nachfrist nicht geleistet, so unterbleibt die Handlung, deren Kosten zu decken sind.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 63 Bundesgerichtsgesetz (BGG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS160121Bewilligung des Rechtsvorschlages / Kostenvorschuss usw.Beschwerde; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Recht; Frist; Etzung; Kostenvorschuss; Forderung; Ansetzung; Verfügung; Betreibung; Beweis; Gesuch; Fristansetzung; Leistung; Unentgeltliche; Nachteil; Kostenvorschusses; Verfahren; Rechtspflege; Rechtsvorschlag; Gericht; Einreichung; Unterlagen; Entstanden; Vermögens; Beschwerdegegnerin; Partei; Bewilligung
SZBEK 2017 144Einstellung Strafverfahren (Hausfriedensbruch)Beschwerde; Beschwerdeführerin; Kantons; Zahlung; Frist; Kantonsgericht; Staatsanwalt; Sicherheit; Innerschwyz; Staatsanwaltschaft; Beschuldigte; Frist; Kantonsgerichts; Verfahren; Behörde; Verfügung; Sicherheitsleistung; Verfahren; Einstellung; Beilage; StPO-Ziegler/Keller; Verspätet; Privatklägerin; Fristansetzung; Vertreten; Beschwerdegegnerin; Kantonsgerichtsvizepräsidentin; Entschädigung

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
140 III 16 (4A_225/2013)Art. 105 Abs. 1 BGG; Bindung an den vorinstanzlich festgestellten Prozesssachverhalt. Die vorinstanzlichen Feststellungen über den Ablauf des vor- und erstinstanzlichen Verfahrens sind für das Bundesgericht verbindlich (E. 1.3.1).
Regeste b
Art. 158 Abs. 1 lit. b 2. Satzteil ZPO; vorsorgliche Beweisführung zwecks Abklärung der Prozessaussichten. Voraussetzungen (E. 2.2.1, 2.2.2 und 2.5); Grundsätze der vorsorglichen Einholung eines Gutachtens (E. 2.2.3).
Beweis; Beschwerde; Vorsorglich; Vorsorgliche; Gutachten; Beschwerdeführerin; Beweisführung; Interesse; Vorinstanz; Vorsorglichen; Gesuch; Beweismittel; Schutzwürdige; Verfahren; Recht; Beweisabnahme; Beschwerden; Sachverhalt; Anspruch; Recht; Unfall; Beantragt; Entscheid; Tatsache; Haftpflichtprozess; Hauptprozess; Partei; Gericht

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-2647/2019Erfindungspatente (Übriges)Beschwerde; Beschwerdeführer; Bundes; Verfügung; Frist; Bundesverwaltungsgericht; Wiederherstellung; Unentgeltliche; Kommentar; Verfahren; Rechtspflege; Gesuch; Kostenvorschuss; Zustelldomizil; Urteil; Gericht; Kostenvorschusses; Belege; Verfahrens; Vorinstanz; Schweiz; Beschwerdeführers; Person; VwVG; Hinweis; Partei; Bundesgericht; Verfügungen; Hinweisen; Vertretung
B-65/2012KartelleBeschwerde; Bundes; Beschwerdeführer; Führerin; Kostenvorschuss; Beschwerdeführerin; Verfügung; Frist; Rechtsvertreter; Wiederherstellung; Bundesverwaltungsgericht; Zustellung; Kostenvorschusses; Einschreiben; Leistung; Verfahren; Klient; Bundesgericht; Urteil; Kommentar; Kostenvorschussverfügung; Lässig; Brief; Vorinstanz; Rechtzeitig; Verfahrens; Gericht; Schweiz; Anwalt
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz