Art. 63 Widerruf der Niederlassungsbewilligung
1
2 Die Niederlassungsbewilligung kann widerrufen und durch eine Aufenthaltsbewilligung ersetzt werden, wenn die Integrationskriterien nach Artikel 58a nicht erfüllt sind. (5)
3 Unzulässig ist ein Widerruf, der nur damit begründet wird, dass ein Delikt begangen wurde, für das ein Strafgericht bereits eine Strafe oder Massnahme verhängt, jedoch von einer Landesverweisung abgesehen hat. (6)
(1) Fassung gemäss Ziff. IV 3 des BG vom 19. Juni 2015 (Änderung des Sanktionenrechts), in Kraft seit 1. Jan. 2018 (AS 2016 1249; BBl 2012 4721).Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | RB220008 | Forderung / unentgeltliche Rechtspflege | Beschwerde; Recht; Vorinstanz; Schaden; Verfügung; Entscheid; Unentgeltliche; Klägers; Verwaltungsgericht; Rechtspflege; Niederlassungsbewilligung; Frist; Klage; Migration; Migrationsamt; Schweiz; Einreiseverbot; Ausführung; Kostenvorschuss; Migrationsamtes; Begründet; Rechtsmittel; Gende; Anwalt; Erfolg; Beklagten; Widerruf; Ausführungen; Wäre; Stellung |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB.2020.00627 | Rückstufung der Niederlassungsbewilligung auf eine Aufenthaltsbewilligung | Schwer; Beschwerde; Beschwerdeführer; Rückstufung; Integration; Widerruf; Niederlassungsbewilligung; Aufenthalt; Werden; Dezember; Aufenthalts; Aufenthaltsbewilligung; Beschwerdeführers; Welche; Migration; Verfügung; Gemäss; Rechtliche; Bericht; Zürich; Erfüllt; Familie; November; Verfahren; Sozialhilfe; Seiner; Januar; Wegweisung; Medizinische; Migrationsamt |
SO | VWBES.2019.364 | Aufenthaltsbewilligung | Beschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Gericht; Landes; Landesverweisung; Schweiz; Aufenthalt; Urteil; Bewilligung; Migration; Widerruf; Solothurn; Urteil; Staat; Bundesgericht; Mehrfachen; Entscheid; Niederlassungsbewilligung; Unentgeltliche; Rechtlich; Migrationsbehörde; Einreise; Verfügung; Aufenthaltsbewilligung; Verwaltungsgericht; Rechtliche; Rechtskräftig; Rechtspflege; Bundesgerichts |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
149 II 1 (2C_60/2022) | Regeste Art. 43 Abs. 1 lit. c und e, Art. 44 Abs. 1 lit. c und e, Art. 63 Abs. 1 lit. c AIG ; Rechtmässigkeit des Widerrufs einer Niederlassungsbewilligung, wenn Ergänzungsleistungen zur AHV/IV bezogen werden. Bezüglich der Frage, ob Sozialhilfeabhängigkeit im Sinne von Art. 63 Abs. 1 lit. c AIG besteht, ist auf den Zeitpunkt des angefochtenen Urteils abzustellen. Wird in diesem Zeitpunkt keine Sozialhilfe mehr bezogen, sondern Ergänzungsleistungen, ist der Widerrufsgrund nicht mehr erfüllt (E. 4). | Sozialhilfe; Ergänzungsleistungen; Urteil; Widerruf; Widerrufs; Sozialhilfeabhängigkeit; Zeitpunkt; Niederlassung; Niederlassungsbewilligung; Bezug; Urteils; Widerrufsgr; Person; Rente; Beschwerde; Angefochtenen; Urteile; Erhebliche; Gesetzgeber; Appenzell; AHV-Rente; Abteilung; Ausserrhoden; Bundesgericht; Vorinstanzliche; Bezog; Dauerhaft; Ausländische; öffentlich-rechtlichen |
148 II 1 (2C_667/2020) | Regeste Art. 34 Abs. 1, Art. 58a, Art. 62 Abs. 1 lit. d und g, Art. 63 Abs. 2 und 3, Art. 96 Abs. 2 und Art. 99 AIG ; Art. 62a, Art. 77a ff. und Art. 85 Abs. 1 VZAE ; Art. 3 lit. g ZV-EJPD ; Rückstufung von einer altrechtlich erteilten Niederlassungs- auf eine Aufenthaltsbewilligung wegen eines Integrationsdefizits. Die Rückstufung, d.h. der Ersatz der Niederlassungs- durch eine Aufenthaltsbewilligung, ist grundsätzlich auch bei altrechtlich erteilten Niederlassungsbewilligungen zulässig (E. 2). | Rückstufung; Integration; Niederlassungsbewilligung; Rechtlich; Aufenthalt; Aufenthalts; Recht; Aufenthaltsbewilligung; Gericht; Widerruf; Beschwerde; Migration; Integrationsdefizit; Rechtliche; Zustimmung; Beschwerdeführer; Bundes; Ausländer; Weisungen; Erteilt; Migrations; Niederlassungsbewilligungen; Schweiz; Erteilung; Altrechtlich; Wegweisung; Erteilte; Rechtlichen; Landesverweisung |