Art. 62 LAgr dal 2024
Art. 62 Elenco dei vitigni
1 L’UFAG esamina l’idoneit? dei vitigni.
2 Tiene un elenco dei vitigni nel quale indica quelli raccomandati per la piantagione.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
www.admin.ch.
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