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Loi sur l’agriculture (LAgr)

Art. 62 LAgr de 2024

Art. 62 Loi sur l’agriculture (LAgr) drucken

Art. 62 Assortiment des cépages

1 L’OFAG détermine les caractéristiques des variétés de cépages.

2 Il tient un assortiment des cépages recommandés pour la plantation.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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