E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Legge sul Tribunale federale (LTF)

Art. 62 LTF dal 2022

Art. 62 Legge sul Tribunale federale (LTF) drucken

Art. 62 Sezione 10: Spese Garanzie per spese giudiziarie e ripetibili

1 La parte che adisce il Tribunale federale deve versare un anticipo equivalente alle spese giudiziarie presunte. Se motivi particolari lo giustificano, il Tribunale può rinunciare in tutto o in parte a esigere l’anticipo.

2 Se non ha un domicilio fisso in Svizzera o la sua insolvibilit? è accertata, la parte può essere obbligata, su domanda della controparte, a prestare garanzie per eventuali spese ripetibili.

3 Il giudice dell’istruzione stabilisce un congruo termine per il versamento dell’anticipo o la prestazione delle garanzie. Se il termine scade infruttuoso, impartisce un termine suppletorio. Se l’anticipo non è versato o le garanzie non sono prestate nemmeno nel termine suppletorio, il Tribunale federale non entra nel merito dell’istanza.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 62 Legge sul Tribunale federale (BGG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNE130013Kollokation (Nichteintreten)Frist; Berufung; Vorinstanz; Fristerstreckung; Partei; Recht; Gerichtskosten; Verfügung; Parteien; Entscheid; Gelder; Gerichtskostenvorschuss; Parteientschädigung; Berufungsverfahren; Nachfrist; Fristerstreckungsgesuch; Vertrete; Klage; Vorbringen; Leistung; Bezirksgericht; Ersuchte; Zureichende; Entscheidgebühr; Höhe; Bundesgericht; Erstinstanzliche; Gewährt; Behauptungen; Gerichtskostenvorschusses
SGVZ.2008.28Entscheid Art. 254 Abs. 2 ZPO, Art. 254 Abs. 1 lit. c und Art. 276 Abs. 1 lit. b (sGS 961.2). Einer kautionspflichtigen Partei kann nicht zugemutet werden, mit der Anfechtung der Kautionsverfügung bis zu einem Nichteintretensentscheid zuzuwarten, weshalb ein (erheblicher) Nachteil zu bejahen und die Rechtsverweigerungsbeschwerde gegen Kautionsentscheide zuzulassen ist. Ferner konnte die Vorinstanz ohne Willkür - angesichts der Vielzahl angehobener Betreibungen - die Zahlungsunfähigkeit als glaubhaft erachten (Kantonsgericht St. Gallen, Präsident der III. Zivilkammer, 6. Mai 2008, VZ. 2008.28). Beschwerde; Vorinstanz; Beschwerdeführerin; Kaution; Entscheid; Zahlung; Prozess; Betreibung; Rechtsverweigerung; Zahlungsunfähigkeit; Gesuch;Rechtsverweigerungsbeschwerde; Andere; Betreibungen; Nachteil; Sicherheit; Willkür; Anderen; Prozessführung; Kanton; Gründen; Willkürlich; Bundesgericht; Leuenberger/Uffer-Tobler; Zürich; Unentgeltliche; Kautionsentscheid

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 V 153Art. 61 lit. d ATSG; reformatio in peius im erstinstanzlichen Beschwerdeverfahren. Seiner Zielsetzung und systematischen Stellung entsprechend setzt Art. 61 lit. d ATSG nicht voraus, dass ein kantonales Versicherungsgericht einen angefochtenen Entscheid nur dann in peius reformieren darf, wenn dieser zweifellos unrichtig und die Korrektur von erheblicher Bedeutung ist (Bereinigung der Rechtsprechung; E. 4). Beschwerde; Recht; Peius; Reformatio; Urteil; Entscheid; Partei; Kantonale; Beschwerdeverfahren; Bundesgericht; Gericht; Unrichtig; Versicherungsgericht; Schlechterstellung; Verfahren; Angefochtene; Verfügung; Sachverhalt; Verwaltung; Voraussetzungen; Stellung; Objektive; Angefochtenen; Wiedererwägung; Zweifellos; Korrektur; Erheblicher; Geltende; Einsprache
141 III 155 (4A_46/2015)Art. 99 Abs. 1 lit. a und Art. 100 Abs. 1 ZPO; Pflicht zur Sicherheitsleistung für die Parteientschädigung wegen fehlenden Sitzes in der Schweiz. Im Fall des fehlenden klägerischen Wohnsitzes oder Sitzes in der Schweiz ist unwiderlegbar von einer erheblichen Gefährdung der Einbringlichkeit der Parteientschädigung für die beklagte Partei auszugehen, die der beklagten Partei grundsätzlich Anspruch auf Sicherstellung gibt. Vorliegend besteht kein Staatsvertrag, der die Klägerin mit Sitz in Irland von der Sicherstellungspflicht befreien würde. Die möglichen Arten von Sicherheitsleistungen werden in Art. 100 Abs. 1 ZPO abschliessend aufgezählt (E. 4).
Partei; Sicherheit; Schweiz; Beschwerde; Gefährdung; Parteientschädigung; Beschwerdeführerin; Sitzes; Fehlenden; Zivilprozessordnung; Sicherstellung; Sicherheitsleistung; Beschwerdegegnerin; Recht; Wohnsitz; Vorinstanz; Wortlaut; Wohnsitzes; Gesetzes; Botschaft; Wird; Anspruch; Forderung; ZPO; Botschaft; TAPPY; Sinne

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-2198/2021Absolute AusschlussgründeBeschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Frist; Bundesverwaltungsgericht; Verfahren; Eingabe; Kostenvorschuss; Urteil; Wiederherstellung; Auftrag; Vorinstanz; Vertreter; Hilfsperson; Beilage; Zahlung; Verfahrens; Partei; Kostenvorschusses; Verfügung; Stellungnahme; Treten; Auftragserteilung; Einzutreten; Rechtsvertreter; Beleg; Absender; Dänische; Wäre; Schutz

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BV.2022.39Beschwerde; Bundes; Beschwerdekammer; Kostenvorschuss; Gericht; Frist; Kostenvorschusses; Frist; Beschwerdeführer; Bundesstrafgerichts; Bundesgericht; Instruktionsrichter; Partei; Fahrzeug; Grenzsicherheit; Tribunal; Einziehung; Verfahren; Beschwerdeverfahren; Bundesgesetzes; StBOG; BStKR; Bundesamt; Selbständige; Unbenutzt; Leistung; Gerichtsschreiberin
BV.2019.7Amtshandlung (Art. 27 Abs. 1 und 3 VStrR).Beschwerde; Bundes; Beschwerdekammer; Kostenvorschuss; Bundesstrafgericht; Beschwerdeführer; Bundesgesetz; FINMAG; Eidgenössische; Frist; StBOG; Bundesstrafgerichts; Finanzdepartement; Beschluss; BStKR; Beschwerdeentscheid; Kostenvorschusses; Partei; Beschwerdeverfahren; Verwaltung; Unbenutzt; Geldwäscherei; Geleistet; Leistung; Instruktionsrichter; Bundesgericht; Frist; Wurde
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz