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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Art. 618 OR de 2023

Art. 618 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) drucken

Art. 618 IV. Faillite du commanditaire

Les créanciers sociaux et la société ne jouissent, dans la faillite d’un commanditaire, d’aucun privilège ? égard de ses créanciers personnels.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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