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Loi sur l’agriculture (LAgr)

Art. 61 LAgr de 2024

Art. 61 Loi sur l’agriculture (LAgr) drucken

Art. 61 Cadastre viticole

Les cantons tiennent un cadastre viticole, dans lequel sont décrites les particularités des vignobles, conformément aux principes définis par la Confédération.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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