E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Obligationenrecht (OR)

Art. 604 OR vom 2023

Art. 604 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 604 Gesellschafters

Der unbeschränkt haftende Gesellschafter kann für eine Gesellschaftsschuld erst dann persönlich belangt werden, wenn die Gesellschaft aufgelöst oder erfolglos betrieben worden ist.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 604 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
AGAGVE 2002 12AGVE 2002 12 S.60 2002 Obergericht/Handelsgericht 60 [...] 12 § 105 lit. b ZPO Sicherstellung der Parteikosten im Verfahren...Schaft; Sellschaft; Gesellschaft; Komplementär; Gesellschaft; Tärs; Lungsunfähig; Manditgesellschaft; Kommanditgesellschaft; Unfähigkeit; Komplementärs; Zahlungsunfähigkeit; Konkurs; Kautionsgr; Kommanditär; Gesellschafter; Haftung; Bejaht; Gesellschaftsschulden; Kommanditärs; Komplementäre; Gegnerin; Partei; Liquidation; Person; Recht

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
AGAGVE 2002 1212 § 105 lit. b ZPOSicherstellung der Parteikosten im Verfahren gegen eine Kommanditgesellschaft. Damit der Kautionsgrund der Zahlungsunfähigkeit bejaht unddie Sicherstellung der Parteikosten gemäss § 105 lit. b ZPO angeordnetwerden kann, muss die Insolvenz im kautionsrechtlichen Sinne sowohlauf Seiten... Schaft; Sellschaft; Gesellschaft; Komplementär; Gesellschaft; Tärs; Higkeit; Lungsunfähig; Manditgesellschaft; Kommanditgesellschaft; Unfähigkeit; Zahlungsunfähigkeit; Komplementärs; Konkurs; Kommanditär; Werden; Kautionsgr; Gesellschafter; IVm; Haftung; Partei; Person; Gegnerin; Kommanditärs; Recht; Gesellschaftsschulden; Komplementäre; Bejaht; Kollektiv; Liquidation
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz