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BG über den Allg. Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG)

Art. 60 ATSG vom 2022

Art. 60 BG über den Allg. Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) drucken

Art. 60 Beschwerdefrist

1 Die Beschwerde ist innerhalb von 30 Tagen nach der Eröffnung des Einspracheentscheides oder der Verfügung, gegen welche eine Einsprache ausgeschlossen ist, einzureichen.

2 Die Artikel 38–41 sind sinngemäss anwendbar.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 60 BG über den Allg. Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS140079Pfändungsankündigung / Betreibung (Beschwerde über ein Betreibungsamt)Beschwerde; Recht; Betreibung; Beschwerdeführer; Rechtsvorschlag; Verfügung; Vorinstanz; Entscheid; SchKG; Betreibungsamt; Einsprache; Urteil; Verfahren; Unentgeltliche; Zusammenhang; Fortsetzung; Verfügungen; Schadenersatz; Bestreitung; Vermögens; Mitteilung; Pfändung; Erhoben; Nichtig; Einsprechers; Entscheide; Gültig; Gericht
SOVSBES.2017.227Ergänzungsleistungen IVBeschwerde; Beschwerdeführer; Verfügung; Verfahren; Ergänzungsleistung; Beschwerdegegnerin; Solothurn; Sistierung; Ergänzungsleistungen; Versicherungsgericht; Beschwerdeverfahren; Nachteil; Urteil; Kantons; Leistungen; Anspruch; Rechtsverzögerung; Bundesgericht; Einzutreten; Berechnung; Zurzeit; Präsident; Begründet; Frist; Hinweisen; Gegebene; Zwischenverfügung; Wirken; Verfahrens
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGUV 2017/97EntscheidBeschwerdeführerin zu tragen hat (Entscheid des Versicherungsgerichts des Beschwerde; Suva-act; Beschwerdeführerin; Unfall; Handgelenksbeschwerden; Über; Beschwerdegegnerin; Recht; Überlastung; Untersuchung; Beweis; Beurteilung; Wäre; Handgelenke; ärztlich; Wahrscheinlich; Stockentlastung; Status; ärztliche; Akten; Partei;Frist; Lesbar; Epicondylitis; Strukturelle; Versicherungsgericht; Poststempel; Einsprache; Originalkuvert
SGEL 2018/48Entscheid Art. 56 ATSG, Art. 11 Abs. 1bis lit. b ELGSistierung des EL- Einspracheverfahrens bei hängigen IV- und UV-Verfahren betreffend den Anspruch der Beschwerdeführerin auf eine Hilflosenentschädigung. Weil die Beschwerdeführerin Eigentümerin einer selbstbewohnten Liegenschaft ist, steht nicht fest, in welcher Höhe ein Freibetrag in der EL-Berechnung zu berücksichtigen ist (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 13. Februar 2019, EL 2018/48). Beschwerde; Hilflosenentschädigung; Unfall; Beschwerdeführerin; Einsprache; Unfallversicherung; Anspruch; Liegenschaft; Entscheid; Versicherungsgericht; Verfügung; Verfahren; Bewohnt; Beschwerdegegnerin; Invalidenversicherung; Freibetrag; IV-Stelle; Sistierung; Einspracheverfahren; Selbstbewohnte; Höhe; Einnahme; Ergänzungsleistung; Verfahrens; Einnahmen; Unfalls; Beschwerdeverfahren; Bezug; EL-Anspruch
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 V 70 (9C_531/2020)
Regeste
Art. 39 Abs. 3 AHVG ; Art. 55 quater Abs. 1 Satz 2 AHVV ; Rentenaufschub. Die in Art. 55 quater Abs. 1 Satz 2 AHVV statuierte Frist zur Erklärung des Rentenaufschubs ist gesetzes- und verfassungskonform (E. 3.2.3).
Rente; Rentenaufschub; Beschwerde; Altersrente; Aufschub; Frist; Quater; Rentenaufschubs; Recht; Beschwerdeführer; Urteil; Ausgleichskasse; Verfahrens; Leistung; Hinterlassenenversicherung; Bundesrat; Individuell; Gesetzes; Kantons; Publ; Begründet; Vollendung; Entscheid; Bundesgesetzes; Verwaltung; Bestritten; Auffassung; Beschwerdeführers; Bezogenen
143 I 187 (8C_455/2016)Art. 9 und 29 Abs. 1 BV; elektronische Beschwerde. Eine elektronisch signierte Beschwerdeschrift kann beim kantonalen Gericht nur dann gültig eingereicht werden, wenn dafür eine spezifische gesetzliche Regelung besteht. Daran fehlt es im hier betroffenen Bereich der Sozialversicherungsgerichtsbarkeit im Kanton Wallis (E. 2 und 3). Beschwerde; Elektronisch; Elektronische; Bundes; Recht; Elektronischen; Gericht; Eingabe; Kantonale; Beschwerdeführer; Kanton; Vorinstanz; Regelung; Verfahren; Kantons; Gelte; Entscheid; Bestimmungen; Arbeit; Eingaben; Wallis; Verkehr; Signatur; Bundesgericht; Gesetzliche; Anerkannten; Bundesrecht; Lücke; Gesetzes

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-5863/2020ArbeitslosenversicherungArbeit; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Richt; Kurzarbeit; Arbeitende; Mitarbeitende; Stunden; Arbeitszeit; Abruf; Kurzarbeitsentschädigung; Vorinstanz; Urteil; Arbeitslosenversicherung; Arbeitnehmer; Arbeitgeber; Mitarbeitenden; Recht; Abrechnung; Stundenlohn; Arbeitsausfall; Regelmässig; Anspruch; Ellung; Rückforderung; Vereinbart; Aufgr; Arbeitslosenkasse; Nehmende; über
C-5312/2021Alters- und Hinterlassenenversicherung (Übriges)Einsprache; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Beweis; Recht; Einspracheentscheid; Schweiz; Frist; Bundesverwaltungsgericht; SAK-act; Partei; Vorinstanz; Einsprachefrist; Verfügung; Schweizerische; Akten; IV-act; Rechtsmittel; Kommentar; Verfahren; Parteien; Beweislast; ATSG-Kommentar; Frist; übergeben; Zuständig; Aufl; Sind; Rückerstattung; Zugestellt
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