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Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG)

Art. 58a AIG vom 2022

Art. 58a Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) drucken

Art. 58a Integrationskriterien

1 Bei der Beurteilung der Integration berücksichtigt die zuständige Behörde folgende Kriterien:

  • a. die Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung;
  • b. die Respektierung der Werte der Bundesverfassung;
  • c. die Sprachkompetenzen; und
  • d. die Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung.
  • 2 Der Situation von Personen, welche die Integrationskriterien von Absatz 1 Buchstaben c und d aufgrund einer Behinderung oder Krankheit oder anderen gewichtigen persönlichen Umständen nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen erfüllen können, ist angemessen Rechnung zu tragen.

    3 Der Bundesrat legt fest, welche Sprachkompetenzen bei der Erteilung und der Verlängerung einer Bewilligung vorliegen müssen.


    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 58a Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHSB220054Raub etc.Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Verteidigung; Landes; Prot; Berufung; Schweiz; Gericht; Amtlich; Busse; Amtliche; Urteil; Freiheitsstrafe; Landesverweisung; Staatsanwaltschaft; Vorinstanzliche; Vater; Härtefall; Amtlichen; Festgesetzt; Setze; Bundesgericht; Vorinstanzlichen; Mutter; Sinne; Drohung; Schwere; Zürich-Limmat
    ZHSB210401Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz etc. und WiderrufSchuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Staatsanwaltschaft; Berufung; Urteil; Schweiz; Interesse; Verteidigung; Landes; Minigrip; Landesverweisung; Härtefall; Integration; Betäubungsmittel; Amtlich; Recht; Amtliche; Gericht; Gepresstes; Vorinstanz; Pulver; Interessen; Weisse; BetmG; Winterthur; Weisses; Unterland; Betäubungsmittelgesetz
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHVB.2020.00627Rückstufung der Niederlassungsbewilligung auf eine AufenthaltsbewilligungSchwer; Beschwerde; Beschwerdeführer; Rückstufung; Integration; Widerruf; Niederlassungsbewilligung; Aufenthalt; Werden; Dezember; Aufenthalts; Aufenthaltsbewilligung; Beschwerdeführers; Welche; Migration; Verfügung; Gemäss; Rechtliche; Bericht; Zürich; Erfüllt; Familie; November; Verfahren; Sozialhilfe; Seiner; Januar; Wegweisung; Medizinische; Migrationsamt
    ZHVB.2019.00620Verweigerung einer Härtefallbewilligung aufgrund mangelhafter Integration.Beschwerde; Beschwerdeführerin; Aufenthalt; Stunden; Aufenthalts; Schweiz; Verfahren; Verwaltungsgericht; Integration; Bewilligung; Person; Rekurs; Beschwerdeverfahren; Aufwand; Zeitliche; Vorinstanz; Oktober; Ermessen; Mehrwertsteuer; Juli; Entschädigung; Aufenthaltsbewilligung; Persönlichen; Erwerb; Gemachte; Verbindung; Dezember; Regel; Psychische; Psychiatrisch
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