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Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR)

Art. 573OR from 2023

Art. 573 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) drucken

Art. 573 E. Set off

1 A personal creditor of a partner may not set off his claim against a debt owed to the partnership.

2 Similarly, a partner may not set off a debt to a personal creditor against any debt owed by the creditor to the partnership.

3 However, where a partnership creditor is simultaneously the personal debtor of a partner, the two debts may be set off against each other provided the partner may be held personally liable for any resulting debt to the partnership.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
82 II 481. Art. 165 Abs. 1 OR. Muss der neue Gläubiger in der Abtretungserklärung bezeichnet werden? (Erw. 1, 2). 2. Art. 164 Abs. 1, 754 ff. OR. Die Schadenersatzforderung der Aktiengesellschaft gegen die mit der Verwaltung und Geschäftsführung oder Kontrolle betrauten Personen kann abgetreten werden (Erw. 3), insbesondere auch an einen Gläubiger der Gesellschaft (Erw. 4, 5). Gläubiger; Gesellschaft; Konkurs; Forderung; Abtretung; Verantwortlichkeit; Schaden; Abgetreten; Recht; Konsortium; Zessionar; Gläubigern; Schuldner; Vermögens; Klima; Verwaltung; Thermik; Abtretungserklärung; Baechi; Abgetretene; Anspruch; Aktiengesellschaft; Schadenersatzforderung; Person; Gerichtlich; Zessionare; Konkurse; Verantwortlichkeitsanspruch; Personen
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