FIDLEG Art. 56 - Nachträge

Einleitung zur Rechtsnorm FIDLEG:



Das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) ist ein schweizerisches Gesetz, das die Regulierung von Finanzdienstleistungen in der Schweiz regelt, um Anleger zu schützen. Es legt Anforderungen an Finanzdienstleister fest, um Transparenz, Fairness und Integrität im Finanzmarkt sicherzustellen, insbesondere in Bezug auf Informationspflichten, Anlageberatung und Vermögensverwaltung. Das FIDLEG ist Teil eines Gesamtpakets zur Regulierung des Finanzsektors in der Schweiz, das darauf abzielt, das Vertrauen der Anleger zu stärken und die Stabilität des Finanzsystems zu gewährleisten.

Art. 56 FIDLEG vom 2021

Art. 56 Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) drucken

Art. 56 Nachträge

1 Ein Nachtrag zum Prospekt ist zu erstellen, wenn zwischen der Genehmigung des Prospekts und dem endgültigen Schluss eines öffentlichen Angebots oder einer Eröffnung des Handels auf einem Handelsplatz neue Tatsachen eintreten oder festgestellt werden und diese die Bewertung der Effekten wesentlich beeinflussen könnten.

2 Der Nachtrag ist umgehend nach Eintritt oder Feststellung der neuen Tatsache der Prüfstelle zu melden.

3 Die Prüfstelle entscheidet innerhalb von höchstens sieben Kalendertagen über die Genehmigung des Nachtrags. Danach ist er unverzüglich zu veröffentlichen. Zusammenfassungen sind durch die im Nachtrag enthaltenen Informationen zu ergänzen.

4 Die Prüfstelle führt eine Liste mit Tatsachen, die von ihrer Natur her nicht der Genehmigung unterliegen. Nachträge zu solchen Tatsachen sind gleichzeitig mit der Meldung an die Prüfstelle zu veröffentlichen.

5 Tritt eine neue Tatsache nach Absatz 1 während eines öffentlichen Angebotes ein, so endet die Angebotsfrist frühestens zwei Tage nach Veröffentlichung des Nachtrags. Anlegerinnen und Anleger können Zeichnungen oder Erwerbszusagen bis zum Ende der Zeichnungsfrist oder Angebotsfrist zurückziehen.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.