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Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR)

Art. 551OR from 2023

Art. 551 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) drucken

Art. 551 IV. Liability towards third parties

The dissolution of the partnership does not affect obligations entered into with third parties.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 551 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG090298ForderungRecht; Saldo; Agreement; Principal; Enthaftung; Enthaftungsklausel; Schaden; Rechtsanwalt; Partei; Saldoklausel; Struktur; Vereinbarung; Gesellschaft; Schiedsgericht; -Struktur; Streit; Klagten; Parteien; Müsse; Sorgfalt; Beklagten; Auftrag; Offshore-Struktur; Risiko; Verrechnungssteuer; Vertrag; Aufklärung
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