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Cartel Act (CartA)

Art. 55CartA from 2022

Art. 55 Cartel Act (CartA) drucken

Art. 55 Other violations

Any person who wilfully does not, or does not fully comply with a ruling of the competition authorities concerning the obligation to provide information (Art. 40), who implements a concentration that should have been notified without filing a notification, or who violates rulings relating to concentrations of undertakings is liable to a fine not exceeding 20,000 Swiss francs.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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