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Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR)

Art. 54OR from 2023

Art. 54 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) drucken

Art. 54 B. Liability of persons lacking capacity to consent

1 On grounds of equity, the court may also order a person who lacks capacity to consent to provide total or partial compensation for the damage he has caused.

2 A person who has temporarily lost his capacity to consent is liable for any damage caused when in that state unless he can prove that said state arose through no fault of his own.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 54 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210589Einfache Körperverletzung im Zustand der SchuldunfähigkeitVerteidigung; Beschuldigte; Amtlich; Amtliche; Beruf; Urteil; Berufung; Verfahren; Staat; Massnahme; Digten; Gerichtskasse; Beschuldigten; Amtlichen; Staatsanwaltschaft; Verfahrens; Vorinstanz; Pflegefachmann; Verhältnisse; Urteils; Nehmen; Stationäre; Schuldunfähigkeit; Inkl; Zürich-Limmat; Sinne; Antrag; Entschädigung; Schizophrenie; Definitiv
ZHHG170078Forderung (Genugtuung)Eisenbahn; Haftung; Schaden; Entlastung; Person; Unfall; Beklagten; Haftpflicht; Urteils; Fähigen; Botschaft; Urteil; Recht; Setze; Sachverhalt; Hautabtragung; Linken; Durchmesser; Güter; Charakteristische; Entlastungsgr; Oberflächliche; Inhaber; Schadenersatz; Braun; Risiko; Rechten; Parteien; Eisenbahnunternehmen
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBES.2019.117 (AG.2021.82)VerfahrenseinstellungSchwer; Beschwerde; Beschwerdegegner; Beschwerdeführer; Fähig; Schuld; Schuldig; Kosten; Werden; Verfügung; Staatsanwalt; Verfahren; Person; Schuldfähigkeit; Familie; Staatsanwaltschaft; Liegen; Welche; Partei; Beschwerdegegnerin; Beschwerdeführers; Einstellung; Begutachtung; Stellt; Angefochten; Würde; Verfahrens; Beschwerdeverhandlung; Falsch
BSSB.2017.68 (AG.2018.175)Gefährdung des Lebens, Freiheitsberaubung, Nötigung, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte und Übertretung nach Art. 19a des Betäubungsmittelgesetzes; Anordnung einer stationären psychiatrischen BehandlungBerufung; Berufungskläger; Massnahme; Werden; Urteil; Privatkläger; Stationäre; Gemäss; Könne; Kosten; Zweitinstanzliche; Machete; Schwer; Sondern; Ambulante; Berufungsklägers; Gutachter; Beantragt; AaO; Gewesen; Können; Medikament; Freiheit; Vorinstanz; Freiheitsberaubung; Behandlung; Worden; Erfüllt; Weiter; Hätte
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
138 II 440 (2C_237/2011)Art. 27 BV; Art. 8 Abs. 1 lit. d, Art. 12 lit. b und Art. 13 BGFA; Zulässigkeit körperschaftlich organisierter Anwaltskanzleien. Allgemeine Bedeutung von Art. 8 Abs. 1 lit. d BGFA unter Berücksichtigung von Lehre und Praxis sowie der gesetzgeberischen Entwicklungen in der Schweiz und im Ausland (E. 3-12). Tragweite der Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 BV) und der institutionellen Unabhängigkeit (Art. 8 Abs. 1 lit. d BGFA) mit Bezug auf Anwaltskörperschaften (E. 13-22). Die institutionelle Unabhängigkeit ist gewahrt, wenn eine Anwaltskörperschaft vollständig durch registrierte Anwälte beherrscht wird (E. 17); Frage offengelassen hinsichtlich Multidisciplinary Partnerships (E. 23). Vereinbarkeit von Anwaltskörperschaften mit der Berufsausübung unter eigener fachlicher Verantwortung gemäss Art. 12 lit. b BGFA (E. 19) und dem Berufsgeheimnis des Art. 13 BGFA (E. 20). Vorkehren zur Wahrung der Unabhängigkeit in der zu beurteilenden Anwalts-AG (E. 23). Anwalt; Anwalts; Unabhängig; Unabhängigkeit; Recht; Anwälte; Beruf; Berufs; Anwaltskanzlei; Anstellung; Gestellte; Anwaltskörperschaft; Organisation; Aktien; Anwaltskanzleien; Aktiengesellschaft; Gesellschaft; Rechtsform; Registrierte; Bundesgericht; Anwaltskörperschaften; Institutionelle; Angestellt; Anwälten; Schweiz; Anwaltsregister; Kanton; Anwaltstätigkeit; Auslegung
134 III 597 (4A_30/2008)Art. 542 OR; einfache Gesellschaft; Übertragung der Mitgliedschaft; Grundsatz der Akkreszenz. Sind alle Gesellschafter damit einverstanden, kann die Mitgliedschaft einer einfachen Gesellschaft durch Abtretung an einen Dritten übertragen werden. Bilden die Gesellschafter eine Stockwerkeigentümergemeinschaft, darf die Mitgliedschaft der einfachen Gesellschaft unabhängig vom dinglichen Recht am Miteigentumsanteil übertragen werden (E. 3.3). Mit Einverständnis der verbleibenden Gesellschafter kann der ausscheidende Gesellschafter diesen seine Mitgliedschaft übertragen. Wird die einfache Gesellschaft fortgeführt, wachsen die Rechte des ausscheidenden Gesellschafters denjenigen der verbleibenden an (E. 3.4). été; Droit; Associé; Contrat; Préemption; Société; Aient; Recourant; Simple; Qualité; Vente; Dette; Tiers; D'étage; Associés; Intimés; Propriété; D'associé; Consid; Entre; Droits; Prise; Qu'il; Repris; Point; Cit; Conclu; Défendeur; était

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
D-7283/2016Asyl (ohne Wegweisungsvollzug)Beschwerde; Beschwerdeführerin; Soldaten; Recht; Vater; Ausreise; Hause; Müsse; Glaubhaft; Verfügung; Vorinstanz; Zeitlich; Sucht; Flüchtling; Rechtsvertreterin; Bundesverwaltungsgericht; Entlassung; Zeitliche; Flucht; Person; Umstände; Vorbringen; Hätten; Schweiz; Eritrea; Verfolgung; Erlitten; Verfahren; Gesucht
E-5889/2014Asyl (ohne Wegweisungsvollzug)Beschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Militär; Person; Dienst; Kontakt; Aufgebot; Flüchtling; Militärdienst; Behörde; Verfügung; Bundesverwaltungsgericht; Behörden; Eritrea; Begründet; Furcht; Rekrutiert; Begründete; Ausgesetzt; Vorladung; National; Militärisch; Glaubhaft; Desertion; Verwaltung; Flüchtlingseigenschaft

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2010.207Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an die Mazedonische Republik. Beschlagnahme von Vermögenswerten.Recht; Beschwerde; Rechtshilfe; Bundes; Vermögens; Vermögenswerte; Verfahren; Entscheid; Verfahren; Staat; Beschwerdeführer; Schlussverfügung; Beschlagnahme; Beschwerdeführerin; Rechtshilfeersuchen; Bundesstrafgericht; Beschwerdekammer; Über; Mazedonische; Holding; Ersuchende; Baren; Beschlagnahmt; Bundesstrafgerichts; Mazedonien; Schaden; Bundesanwaltschaft; Verfahrens
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