Art. 531 B. Relationship between partners
1 Each partner must make a contribution, which may be money, objects, claims or labour.
2 Unless otherwise agreed, contributions must be equal and of the nature and size required to achieve the partnership’s purpose.
3 The bearing of risk by and warranty obligations of the partners are governed mutatis mutandis by the rules on leases where a contribution involves the transfer by an individual partner of the use of an object, and by the rules governing contracts of sale where it involves transfer of title.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LB220019 | Forderung | Konkubinat; Berufung; Klagte; Recht; Konkubinats; Beklagten; Partei; Gesellschaft; Parteien; Liegenschaft; Konkubinatsvertrag; Vorinstanz; Regelung; Bindung; Klägers; Hälftig; Partner; übermässig; Ziffer; Gemeinsamen; Einfache; Trennung; Hälftige; Bezug; übermässige; Vereinbarung; Gewinn; Zweck; Berufungskläger |
ZH | PE210003 | Negative Feststellungsklage gemäss Art. 85a SchKG (unentgeltliche Rechtspflege) | Beschwerde; Führe; Beschwerdeführer; Kosten; Unentgeltliche; Beschwerdeführers; Partei; Beschwerdegegnerin; Rechtspflege; Vorinstanz; Berücksichtigen; Betreibung; Eingereicht; Vorinstanzlich; Gesuch; Parteien; Einkommen; Verfahren; Deshalb; Eingereichten; Geltend; Monatlich; Dieser; Betrag; Monatliche; Arbeit; Prozess; Unentgeltlichen |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | I/1-2011/22 | EntscheidPräsident Thomas Vögeli, Mitglieder Fritz Buchschacher und Markus Frei; Gerichtsschreiber Thomas Scherrer | Gesellschaft; Rekurrent; Grundstück; Stille; Stillen; Kanton; Grundstücke; Gesellschafter; Rekurrenten; Einkommen; Einfache; R-Strasse; Gallen; Veranlagung; Rekurs; Vereinbarung; Liegenschaften; Einfachen; Recht; Steuerbare; Grundbuch; V-Strasse; Steuerlich; Beteiligt; Steuerpflicht; Teilhaber; Steuerbehörde; Vorinstanz; Personen; Gesellschaften |
SG | HG.2005.30 | Entscheid Art. 1 OR (SR 210). Angesichts der im zweiten Abschnitt des Vertrags der Parteien durch den Beklagten vorgenommenen und von der Klägerin akzeptierten Streichung der Totalstückzahlen mit einzelnen Bestelltranchen liegt keine übereinstimmende Willensäusserung, gemäss welcher sich der Beklagte zur Abnahme einer bestimmten Zahl von Geräten verpflichtet hätte, vor (Handelsgericht, 15. Dezember 2006, HG.2005.30). | Kläg; Ersatz; Beklagten; Vertrag; Gerät; Geräte; Vertrags; Partei; Parteien; Ersatzteillager; Stück; Preis; Abnahme; Ersatzteile; Klägact; Kündigung; Garantie; Bestritt; Stückzahl; Liefer; Preisliste; Klage; Vereinbarung; Vereinbart; Ausführungen; Eingabe; Träglich; Bestellung; Lieferung |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
108 II 204 | Rechtliche Wirkungen des Konkubinats. Keine analoge Anwendung der Grundsätze des ehelichen Güterrechts (E. 3). Bei der Auseinandersetzung nach Auflösung des Konkubinats ist Rechtsschutz zu gewähren (E. 3a und b). Ob und inwieweit die Regeln über die einfache Gesellschaft auf ein Konkubinatsverhältnis anwendbar sind, ist aufgrund der konkreten Umstände zu entscheiden (E. 4 und 5). Beurteilung des Klageanspruchs nach den Liquidationsbestimmungen der einfachen Gesellschaft (E. 6). | Konkubinat; Gesellschaft; Recht; Konkubinats; Recht; Parteien; Einfache; Klägers; Verhält; Gemeinsame; Partner; Auftrag; Auflösung; Gemeinsamen; Beziehung; Beklagten; Gemeinschaft; Einfachen; Liquidation; Klage; Obergericht; Ausland; Urteil; Zusammenleben; Bundesgericht; Rechtlich; Konkubinatsverhältnis; Leistungen; Vorinstanz; Werden |
105 II 204 | Art. 531 Abs. 3 und 548 Abs. 1 OR; Gewinnberechnung. 1. Wird ein Grundstück bloss zur Überbauung in eine einfache Gesellschaft eingebracht, so fällt es bei deren Auflösung an den Gesellschafter zurück, dessen Eigentum es geblieben ist. 2. Diesfalls ist nur der Betrag, um den der Wert des Grundstücks bis zur Auflösung der Gesellschaft zugenommen hat, bei der Gewinnberechnung zu berücksichtigen. | Gesellschaft; Liquidation; Grundstück; Stäger; Brandt; Auflösung; Recht; Gewinn; Klagte; Kantonsgericht; Berufung; Beklagten; Überbauung; Einfache; Eigentum; Parzelle; Grundstückes; SIEGWART; Urteil; Bürgergemeinde; Vorinstanz; Klägers; Berücksichtigen; Gebrauch; Liegenschaft; Abschluss; Eheleute; STEIGER; Auffassung; Verkaufen |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-3942/2013 | Mehrwertsteuer | Gesellschaft; Hafte; Kollektivgesellschaft; Forderung; Mehrwertsteuer; Beschwerde; Konkurs; SchKG; MWSTG; Verjährung; Rechtlich; Betreibung; Recht; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Gesellschafter; Verlustschein; AMWSTG; Bundesverwaltungsgericht; Steuer; Verfahren; Forderungen; Urteil; Verjährungsfrist; Mehrwertsteuerforderung; Betreibungs; Partei; Solidarisch; Vorliegen |
BVGE 2014/15 | Mehrwertsteuer | Gesellschaft; Hafte; Forderung; Gesellschaft; Kollektivgesellschaft; Konkurs; Mehrwertsteuer; Verjährung; SchKG; Gesellschafter; Rechtlich; Verlustschein; Forderungen; Beschwerde; MWSTG; AMWSTG; Mehrwertsteuerforderung; Steuer; Beschwerdeführerin; Urteil; Verjährungsfrist; Schuld; Haftung; Verjährt; Vollstreckung; Solidarisch; Betreibung; été; Société |