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Legge federale sulla parte generale del diritto delle assicurazioni sociali (LPGA)

Art. 53 LPGA dal 2022

Art. 53 Legge federale sulla parte generale del diritto delle assicurazioni sociali (LPGA) drucken

Art. 53 Revisione e riconsiderazione

1 Le decisioni e le decisioni su opposizione formalmente passate in giudicato devono essere sottoposte a revisione se l’assicurato o l’assicuratore scoprono successivamente nuovi fatti rilevanti o nuovi mezzi di prova che non potevano essere prodotti in precedenza.

2 L’assicuratore può tornare (1) sulle decisioni o sulle decisioni su opposizione formalmente passate in giudicato se è provato che erano manifestamente errate e se la loro rettifica ha una notevole importanza.

3 L’assicuratore può riconsiderare una decisione o una decisione su opposizione, contro le quali è stato inoltrato ricorso, fino all’invio del suo preavviso all’autorit? di ricorso.

(1) Testo rettificato dalla Commissione di redazione dell’AF (art. 33 LRC; RU 1974 1051).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 53 Legge federale sulla parte generale del diritto delle assicurazioni sociali (ATSG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRT160196RechtsöffnungBeschwerde; Rechtsöffnung; Vorinstanz; Einsprache; Entscheid; Einspracheentscheid; Gesuch; Kasse; Kassenverfügung; Rechtsöffnungstitel; Gesuchsgegnerin; Verfahren; Verfügung; Betreibung; Beschwerdeverfahren; Unrichtig; Angefochtene; Urteil; Unterschrift; Bundesgericht; Zahlungsbefehl; Frist; Partei; Verfahrens; Unrichtige; Sachverhalt; Entscheid; Angefochtenen; Oberrichter
ZHPQ140079Vereinigung und Sistierung / ProzessentschädigungBeschwerde; Entscheid; Mutter; Bezirk; Bezirksrat; Vater; Verfahren; Partei; Entschädigung; Unentgeltliche; Antrag; BR-act; Erwachsenenschutzbehörde; Kindes; Parteien; Bundes; Sorge; Sistierung; KESB-act; Hinwil; Angefochten; Gehör; Recht; Gesuch; Parteientschädigung; Angefochtene; Bezirksrates; Entschied; Beschwerdeverfahren
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGIV 2018/3Entscheid Art. 28 IVG, Art. 17 Abs 1 ATSG. Aufhebung Rentenanspruch. Die Voraussetzungen für eine revisionsweise Renteneinstellung sind nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung erfüllt, wenn eine Aggravation nach der Rentenzusprache auftritt und der medizinische Gutachter eine Arbeitsunfähigkeit nicht mit dem Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit zu bescheinigen vermag (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 1. April 2020, IV 2018/3). Beschwerde; IV-act; Rente; Beschwerdeführer; Psychiatrisch; Psychiatrische; Recht; Beschwerdegegnerin; IV-Stelle; Stellung; Arbeitsfähigkeit; Bundesgericht; Rentenzusprache; Zuverlässig; Abklärung; Medizinisch; Verfügung; Gesundheitszustand; Aggravation; Hinweis; Einschränkung; Medizinische; Sachverhalt; Diagnose; Urteil; Stellungnahme; Zuverlässige; Sicht; Bundesgerichts; Hinweise
SGIV 2017/391Entscheid Art. 53 Abs. 2 ATSG. Art. 28 IVG. Art. 16 ATSG. Wiedererwägung einer formell rechtskräftig zugesprochenen Rente der Invalidenversicherung. Frage nach der Verwertbarkeit der Arbeitsfähigkeit in der freien Wirtschaft oder in einem geschützten Rahmen bei einer Minderintelligenz (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 3. März 2020, IV 2017/391). Beschwerde; Arbeit; Beschwerdeführer; IV-act; Arbeite; IV-Stelle; Beschwerdegegnerin; Fähig; Verfügung; Arbeitgeber; Durchschnittlich; Beschwerdeführers; Rente; Leistung; Erhalte; Sachverhalt; Unterdurchschnittlich; Recht; Ständig; Müsse; Recht; Franken; Sachbearbeiter; Ursprüngliche; Sinne; Gutachten; Arbeitsfähigkeit; Tätigkeiten
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 V 417 (9C_321/2020)
Regeste
Art. 25 Abs. 2 Satz 2 ATSG ; Anwendbarkeit der längeren strafrechtlichen Verjährungsfrist. Die längere strafrechtliche Verjährungsfrist gemäss Art. 25 Abs. 2 Satz 2 ATSG ist auf die Erben des straffälligen Empfängers der unrechtmässig bezogenen Leistungen anwendbar (E. 7).
Recht; Rechtlich; Rechtliche; Recht; Erben; Längere; Verjährung; Frist; Rechtlichen; Urteil; Rückerstattung; Beschwerde; Sozialversicherungs; Verjährungsfrist; Rechts; Leistung; Längeren; Zusatzleistungen; Unrechtmässig; Verwirkung; Person; Erblasser; Kantons; Einsprache; Empfänger; Begangen; Handlung; Bezog; Unrechtmässigen; Gesetzliche
147 V 234 (9C_132/2020)
Regeste
Art. 4 IVG ; Art. 87 Abs. 2 und 3 IVV ; Art. 6-8, 17 Abs. 1 und Art. 53 Abs. 2 ATSG ; Präxisänderung; Neuanmeldung. Die neue Rechtsprechung gemäss BGE 145 V 215 bildet keinen hinreichenden Anlass, um vom Grundsatz der Nichtanpassung eines formell rechtskräftigen Verwaltungsentscheides an eine geänderte Rechtspraxis abzuweichen und auf die Neuanmeldung einzutreten (E. 6).
Recht; Praxis; Rechtsprechung; Beschwerde; Rechtskräftig; Neuanmeldung; Praxisänderung; Abhängigkeit; Urteil; Beschwerdeführer; IV-Stelle; Sucht; Geänderte; Bundesgericht; Beweisverfahren; Person; Grundsatz; Liegende; Verfügung; Hinweis; Abhängigkeitssyndrom; Verwaltung; Formell; Rechtskräftigen; Anpassung; Gunsten; Strukturierten; Liegenden; Fälle; Rechtspraxis

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-5863/2020ArbeitslosenversicherungArbeit; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Richt; Kurzarbeit; Arbeitende; Mitarbeitende; Stunden; Arbeitszeit; Abruf; Kurzarbeitsentschädigung; Vorinstanz; Urteil; Arbeitslosenversicherung; Arbeitnehmer; Arbeitgeber; Mitarbeitenden; Recht; Abrechnung; Stundenlohn; Arbeitsausfall; Regelmässig; Anspruch; Ellung; Rückforderung; Vereinbart; Aufgr; Arbeitslosenkasse; Nehmende; über
C-3883/2020RentenrevisionFähigkeit; Beschwerde; Arbeit; IV-act; Medizinische; Gutachten; Beweis; Rente; Urteil; Medizinischen; Verfügung; Vorinstanz; Recht; Bundesverwaltungsgericht; Psychiatrische; Arbeitsfähigkeit; ABI-Gutachten; Depressive; Beschwerdeführerin; Invalidität; BVGer; Untersuchung; IVSTA; Leichte; Störung; Verwaltung; Begutachtung; Angefochtene; Behandelnde; Partei

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
KieserATSG-Kommentar, 3. Aufl.2015
Ueli KieserATSG-Kommentar2015
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