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BG über den Allg. Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG)

Art. 53 ATSG vom 2022

Art. 53 BG über den Allg. Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) drucken

Art. 53 Revision und Wiedererwägung

1 Formell rechtskräftige Verfügungen und Einspracheentscheide müssen in Revision gezogen werden, wenn die versicherte Person oder der Versicherungsträger nach deren Erlass erhebliche neue Tatsachen entdeckt oder Beweismittel auffindet, deren Beibringung zuvor nicht möglich war.

2 Der Versicherungsträger kann auf formell rechtskräftige Verfügungen oder Einspracheentscheide zurückkommen, wenn diese zweifellos unrichtig sind und wenn ihre Berichtigung von erheblicher Bedeutung ist.

3 Der Versicherungsträger kann eine Verfügung oder einen Einspracheentscheid, gegen die Beschwerde erhoben wurde, so lange wiedererwägen, bis er gegenüber der Beschwerdebehörde Stellung nimmt.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 53 BG über den Allg. Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRT160196RechtsöffnungBeschwerde; Rechtsöffnung; Vorinstanz; Einsprache; Entscheid; Einspracheentscheid; Gesuch; Kasse; Kassenverfügung; Rechtsöffnungstitel; Gesuchsgegnerin; Verfahren; Verfügung; Betreibung; Beschwerdeverfahren; Unrichtig; Angefochtene; Urteil; Unterschrift; Bundesgericht; Zahlungsbefehl; Frist; Partei; Verfahrens; Unrichtige; Sachverhalt; Entscheid; Angefochtenen; Oberrichter
ZHPQ140079Vereinigung und Sistierung / ProzessentschädigungBeschwerde; Entscheid; Mutter; Bezirk; Bezirksrat; Vater; Verfahren; Partei; Entschädigung; Unentgeltliche; Antrag; BR-act; Erwachsenenschutzbehörde; Kindes; Parteien; Bundes; Sorge; Sistierung; KESB-act; Hinwil; Angefochten; Gehör; Recht; Gesuch; Parteientschädigung; Angefochtene; Bezirksrates; Entschied; Beschwerdeverfahren
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGIV 2018/3Entscheid Art. 28 IVG, Art. 17 Abs 1 ATSG. Aufhebung Rentenanspruch. Die Voraussetzungen für eine revisionsweise Renteneinstellung sind nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung erfüllt, wenn eine Aggravation nach der Rentenzusprache auftritt und der medizinische Gutachter eine Arbeitsunfähigkeit nicht mit dem Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit zu bescheinigen vermag (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 1. April 2020, IV 2018/3). Beschwerde; IV-act; Rente; Beschwerdeführer; Psychiatrisch; Psychiatrische; Recht; Beschwerdegegnerin; IV-Stelle; Stellung; Arbeitsfähigkeit; Bundesgericht; Rentenzusprache; Zuverlässig; Abklärung; Medizinisch; Verfügung; Gesundheitszustand; Aggravation; Hinweis; Einschränkung; Medizinische; Sachverhalt; Diagnose; Urteil; Stellungnahme; Zuverlässige; Sicht; Bundesgerichts; Hinweise
SGIV 2017/391Entscheid Art. 53 Abs. 2 ATSG. Art. 28 IVG. Art. 16 ATSG. Wiedererwägung einer formell rechtskräftig zugesprochenen Rente der Invalidenversicherung. Frage nach der Verwertbarkeit der Arbeitsfähigkeit in der freien Wirtschaft oder in einem geschützten Rahmen bei einer Minderintelligenz (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 3. März 2020, IV 2017/391). Beschwerde; Arbeit; Beschwerdeführer; IV-act; Arbeite; IV-Stelle; Beschwerdegegnerin; Fähig; Verfügung; Arbeitgeber; Durchschnittlich; Beschwerdeführers; Rente; Leistung; Erhalte; Sachverhalt; Unterdurchschnittlich; Recht; Ständig; Müsse; Recht; Franken; Sachbearbeiter; Ursprüngliche; Sinne; Gutachten; Arbeitsfähigkeit; Tätigkeiten
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 V 417 (9C_321/2020)
Regeste
Art. 25 Abs. 2 Satz 2 ATSG ; Anwendbarkeit der längeren strafrechtlichen Verjährungsfrist. Die längere strafrechtliche Verjährungsfrist gemäss Art. 25 Abs. 2 Satz 2 ATSG ist auf die Erben des straffälligen Empfängers der unrechtmässig bezogenen Leistungen anwendbar (E. 7).
Recht; Rechtlich; Rechtliche; Recht; Erben; Längere; Verjährung; Frist; Rechtlichen; Urteil; Rückerstattung; Beschwerde; Sozialversicherungs; Verjährungsfrist; Rechts; Leistung; Längeren; Zusatzleistungen; Unrechtmässig; Verwirkung; Person; Erblasser; Kantons; Einsprache; Empfänger; Begangen; Handlung; Bezog; Unrechtmässigen; Gesetzliche
147 V 234 (9C_132/2020)
Regeste
Art. 4 IVG ; Art. 87 Abs. 2 und 3 IVV ; Art. 6-8, 17 Abs. 1 und Art. 53 Abs. 2 ATSG ; Präxisänderung; Neuanmeldung. Die neue Rechtsprechung gemäss BGE 145 V 215 bildet keinen hinreichenden Anlass, um vom Grundsatz der Nichtanpassung eines formell rechtskräftigen Verwaltungsentscheides an eine geänderte Rechtspraxis abzuweichen und auf die Neuanmeldung einzutreten (E. 6).
Recht; Praxis; Rechtsprechung; Beschwerde; Rechtskräftig; Neuanmeldung; Praxisänderung; Abhängigkeit; Urteil; Beschwerdeführer; IV-Stelle; Sucht; Geänderte; Bundesgericht; Beweisverfahren; Person; Grundsatz; Liegende; Verfügung; Hinweis; Abhängigkeitssyndrom; Verwaltung; Formell; Rechtskräftigen; Anpassung; Gunsten; Strukturierten; Liegenden; Fälle; Rechtspraxis

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-5863/2020ArbeitslosenversicherungArbeit; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Richt; Kurzarbeit; Arbeitende; Mitarbeitende; Stunden; Arbeitszeit; Abruf; Kurzarbeitsentschädigung; Vorinstanz; Urteil; Arbeitslosenversicherung; Arbeitnehmer; Arbeitgeber; Mitarbeitenden; Recht; Abrechnung; Stundenlohn; Arbeitsausfall; Regelmässig; Anspruch; Ellung; Rückforderung; Vereinbart; Aufgr; Arbeitslosenkasse; Nehmende; über
C-3883/2020RentenrevisionFähigkeit; Beschwerde; Arbeit; IV-act; Medizinische; Gutachten; Beweis; Rente; Urteil; Medizinischen; Verfügung; Vorinstanz; Recht; Bundesverwaltungsgericht; Psychiatrische; Arbeitsfähigkeit; ABI-Gutachten; Depressive; Beschwerdeführerin; Invalidität; BVGer; Untersuchung; IVSTA; Leichte; Störung; Verwaltung; Begutachtung; Angefochtene; Behandelnde; Partei

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
KieserATSG-Kommentar, 3. Aufl.2015
Ueli KieserATSG-Kommentar2015
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