E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Codice civile svizzero (CCS)

Art. 5 CCS dal 2023

Art. 5 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 5 C. Rapporti col diritto cantonale I. Diritto civile dei Cantoni ed uso locale

1 I Cantoni sono autorizzati ad emanare ed abrogare disposizioni di diritto civile nelle materie riservate al diritto cantonale.

2 Quando la legge si riferisce all’uso od all’uso locale, il diritto cantonale finora esistente vale come espressione dei medesimi, in quanto non sia provato un uso che vi deroghi.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 5 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SHNr. 40/2015/19 Art. 641 Abs. 2, Art. 687 Abs. 1 und Art. 688 ZGB; Art. 93a Abs. 1 und Art. 94c EG ZGB. Störung des Grundeigentums durch überragende Äste und durch zu nahe an der Grenze stehende bzw. zu hohe Sträucher Grundstück; Sträucher; Grundstücks; Äste; Vollstreckung; Weide; Grundstücksgrenze; Antrag; Rückschnitt; Kantonsgericht; Schneiden; Schädigung; Beklagten; Vollstreckungsmassnahme; Verpflichtet; Zurückzuschneiden; Grenze; Gesetzlich; Strünke; Partei; Vollstreckungsmassnahmen; Hecke; Entferne; Entfernt; Gesetzliche; Anspruch; Kommentar; Beseitigung; Hecken
GRZK1-14-128Eintragung provisorisches Pfandrecht/ErsatzsicherheScheid; Entscheid; Berufung; Cherheit; Sicherheit; Recht; Legung; Terlegung; Tigau/Davos; Prättigau/Davos; Zirksgericht; Kanton; Gericht; Grundbuch; Berufungsklägerin; Bezirksgericht; _GmbH; Summe; Bünden; Heitsleistung; Bauhandwerkerpfandrecht; Cherheitsleistung; Graubünden; Kantons; Urteil; Eintrag; Eintragung

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
AGAGVE 2000 127AGVE 2000 127 S.540 2000 Verwaltungsbehörden 540 127 Energieversorgung; Solidarhaftung des Liegenschaftseigentümers für ausstehende...Gemeinde; Mieter; Solidarhaftung; Bundes; Recht; Vermieter; Gemeinderat; Kantone; Beschwerde; Kommunalen; Regelung; Bindlichkeiten; Erlass; Vorschrift; Zivilrecht; Rechte; Mieters; Liegenschaftseigentümer; Gemeinderecht; Zeitlicher; Hinsicht; Möglichkeit; Uneingeschränkt; Gebiet; Verwaltungsbehörden; Gemacht; Obligationenrecht; Beschwerdeführer; Ausstand
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
149 I 25 (1C_759/2021)
Regeste
Art. 49, 109 und 122 BV ; § 34 KV/BS ; § 8a Abs. 3 lit. a des Gesetzes des Kantons Basel-Stadt vom 5. Juni 2013 über die Wohnraumförderung (WRFG); abstrakte Normenkontrolle; Rückkehrrecht von Mietparteien nach einer Sanierung. Die streitige kantonale Bestimmung statuiert für Umbau-, Renovations- und Sanierungsvorhaben in Zeiten von Wohnungsnot eine Bewilligungspflicht. Die Bewilligung hängt davon ab, dass den bisherigen Mietparteien das Recht zur Rückkehr in die sanierte oder umgebaute Liegenschaft eingeräumt wird (E. 4.4). Vereinbarkeit der Norm mit der gewährleisteten Kantonsverfassung (E. 4.4.2 und 4.4.3). Methoden zur Abgrenzung von Privatrecht und öffentlichem Recht (E. 4.4.4). Das vorgesehene, pauschal eingeräumte Rückkehrrecht ist zivilrechtlicher Natur und greift direkt in das vom Bundesrecht abschliessend geregelte Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter ein. Aufhebung der Bestimmung, weil sie gegen den Vorrang des Bundesrechts verstösst (E. 4.4.5).
Wohnung; Interesse; Rückkehr; Recht; Sanierung; Bewilligung; Mietparteien; Mieter; Rückkehrrecht; Wohnungsnot; Wohnraum; Umbau; KV/BS; Beschwerde; Renovation; öffentlich-rechtliche; Zeiten; Schutz; Regierungsrat; Kanton; Mietzinse; Bewilligungspflicht; Zivilrechtlich; Bundesrecht; Basel-Stadt; Kantons; Bezahlbaren; Interessen; Räumt; über
147 I 325 (2C_522/2019)
Regeste
Art. 127 Abs. 3 BV ; Art. 20 Abs. 1 StHG ; Art. 626 Ziff. 1 OR i.V.m. Art. 56 ZGB ; Doppelbesteuerungsverbot; Hauptsteuerdomizil und Sitzwechsel. Verwirkung des doppelbesteuerungsrechtlichen Beschwerderechts des Steuerpflichtigen (E. 4.2).
Kanton; Kantons; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Verwirkung; Recht; Anspruch; Steuerpflicht; Lizenz; Kollidierenden; Gesellschaft; Verhalten; Veranlagung; Steuerpflichtigen; Doppelbesteuerung; Treuwidrig; Steuerverwaltung; Urteil; Steueranspruch; Verwaltungsrat; Rulinganfrage; Beschwerderecht; Betrieb; Betriebsstätte; Software; Rechtsmissbräuchlich; Sachverhalt; Kennt; Beschwerderechts

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BG.2021.41Kanton; Verfahren; Verfahrens; Unternehmen; Verfahrensakten; Ordner; Gericht; Schwyz; Frauenfeld; Gesuch; Kantons; Gerichtsstand; Unternehmens; Behörde; Person; Thurgau; Blauer; Zuständig; Anzeige; Staatsanwaltschaft; Behörden; Taten; Betrug; Betrugs; Entscheid; Grauer; Bezug; Behörden
BG.2011.22Anfechtung des Gerichtsstands (Art. 41 Abs. 2 StPO).Beschwerde; Taatsanwaltschaft; Gerichtsstand; Staatsanwaltschaft; Neuchâtel; Kanton; Solothurn; Beschwerdekammer; Beschwerdegegner; Bundesstrafgericht; Zuständig; Zuständigkeit; Partei; Verfahren; Beschwerdeführerin; Bundesstrafgerichts; Kantons; Beschwerdegegnerin; Public; Verfügung; Behörde; Unternehmen; Verfolgung; Ministère; Schmid; Parteien; Penal; Schweizerischen; Gerichtskosten
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz