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Code pénal militaire (CPM)

Art. 49 CPM de 2023

Art. 49 Code pénal militaire (CPM) drucken

Art. 49 1. Exclusion de l’armée

1 Si l’auteur est condamné ? une peine privative de liberté de plus de trois ans ou ? l’internement prévu ? l’art. 64 CP (1) , le juge prononce son exclusion de l’armée.

2 Si l’auteur est condamné ? une autre peine, le juge peut prononcer son exclusion de l’armée.

(1) RS 311.0

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
80 IV 223Art. 68 Ziff. 2 StGB verlangt eine Zusatzstrafe. Gesamtstrafe; Urteil; Richter; Zusatz; Zusatzstrafe; Handlung; Handlungen; Kanton; Beurteilt; Ausgefällt; Täter; Verurteilte; Verurteilten; Auszufällen; Urteils; Kommission; Vollzug; Ausfällung; Ausgefällte; Begangen; Verurteilung; Gefängnis; Wären; Richter; Kantons; Früheren; Aufhebung; Beurteilte
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