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Legge sulla formazione professionale (LFPr)

Art. 48a LFPr dal 2022

Art. 48a Legge sulla formazione professionale (LFPr) drucken

Art. 48a (1)

(1) Introdotto dall’all. n. 1 della LF del 18 giu. 2010 (RU 2010 5003; FF 2009 6281). Abrogato dall’art. 36 della L del 25 set. 2020 sulla SUFFP, con effetto dal 1° ago. 2021 (RU 2021 414; FF 2020 627).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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