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BBG ()

Art. 48a from 2022

Art. 48a BBG () drucken

Art. 48a (1)

(1) Inserted by Annex No 1 of the FA of 18 June 2010 (AS 2010 5003; BBl 2009 7207). Repealed by Art. 36 of the SFUVET Act of 25 Sept. 2020, with effect from 1 Aug. 2021 (AS 2021 414; BBl 2020 661).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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