Art. 488 F. Remaindermen
1 The testator is entitled in his or her dispositions to require the named heir, as provisional heir, to deliver the estate to a third party, as remainderman.
2 No such obligation may be imposed on the remainderman.
3 The same provisions apply to legacies.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LF170024 | Testamentseröffnung | Berufung; Nacherbe; Erblasser; Nacherben; Vorerbe; Testament; Berufungskläger; Erbschaft; Vorerben; Gericht; Erben; Nachlass; Verfügung; Einzelgericht; Nacherbeneinsetzung; Auflage; Sicherstellung; Urteil; Auslegung; Dispositiv; Erblassers; Berufungsbeklagte; Bruder; Alleinerbe; Berufungsklägers; Überrest; Ziffer; Verfahren |
ZH | LB160004 | Feststellung des Nachlasses und Erbteilung | Erblasser; Erblasserin; Liegenschaft; Berufung; Nachlass; Grundbuch; Beklagten; Testament; Vorinstanz; Recht; Läge; -Strasse; Erbteil; Teilung; Urteil; Testamente; Grundbuchamt; Testamentes; /; Klage; Parteien; Entscheid; Kataster; Grundbuchblatt; Vorinstanzlich; Ttmm |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB.2013.00010 | Erbschaftssteuer / Nacherbeneinsetzung | Erben; Erbeneinsetzung; Verfügung; Erben; Erbvertrag; Erbschaft; Beschwerde; Person; Ehegatte; Ersatzverfügung; Erblasser; Neffe; Nichten; Ehegatten; Sukzessiv; ZiffII; Personen; Geschehen; Sterben; Beschwerdeführerin; Neffen; Erbschaftssteuer; ESchG; Vorerbe; Beschwerdeführerinnen; ZiffI; überlebende; Kantonale |
LU | A 07 132 | § 3 Abs. 1 EStG; Art. 491f. ZGB. Nacherbeneinsetzung auf den Überrest. Der Nacherbe ist nach herrschender Lehre Rechtsnachfolger des Erblassers und nicht des Vorerben. Er hat denn auch die Erbschaftssteuern nach Massgabe seines Verwandtschaftsverhältnisses zum Erblasser - und nicht zum Vorerben - zu entrichten. Auslegung eines Testaments. | Nachlass; Erblasser; Erben; Nacherbe; Verfügung; Testament; Nacherben; Erbschaft; Fallen; Vorerbe; Auslegung; Erblassers; Stamm; Letztwillig; Nacherbeneinsetzung; Elterlichen; Vermögens; Wortlaut; Wille; Erbschaftssteuer; Überrest; Ehefrau; Vorerben; Stammes; Letztwillige; Verbleibenden; Gesamte; Hinweis; Nachlasses |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
105 II 253 | Erbvertrag, in dem einer Bank ein Vermächtnis ausgesetzt wird mit dem Auftrag, den vermachten Betrag zur Errichtung einer Stiftung zu verwenden. - Zustandekommen der Stiftung (E. 1). - Unter welchem Titel kann die Stiftung gegen die Bank Anspruch auf das Stiftungsvermögen erheben? (E. 2.) - Behandlung der auf dem vermachten Betrag erhobenen Erbschaftssteuern (E. 3). | Stiftung; Vermächtnis; Lüthy; Auflage; Erbvertrag; Verfügung; Beklagten; Betrag; Recht; Kantonalbank; Erbschaft; Nachvermächtnis; Wille; Stiftungsvermögen; Erbschaftssteuer; Letztwillig; Vermächtnisnehmer; Vermächtnisse; Nachvermächtnisnehmer; Willens; Legat; Letztwillige; Klage; Liegenden; Errichtung; Willensvollstrecker; Vorliegenden; Anordnung; Vermächtnisnehmerin |
96 II 79 | Prozess über die Gültigkeit und die Wirkungen eines unter Lebenden errichteten Trusts zugunsten der Kinder des Errichters. 1. Berufung an das Bundesgericht. Legitimation des Hauptintervenienten (Erw. 4). 2. Rechtskraft eines nicht gemäss Art. 49 OG an das Bundesgericht weitergezogenen Zwischenentscheides des obern kantonalen Gerichts über die örtliche Zuständigkeit (Art. 48 Abs. 3 OG). Zur Frage der örtlichen Zuständigkeit im Sinne von Art. 49 OG gehört auch die Frage, ob der Rechtsstreit der schweizerischen Gerichtsbarkeit unterliege (Erw. 5). 3. Prüfung der Frage des anwendbaren Rechts durch das Bundesgericht (Erw. 6). 4. Anwendung schweizerischen Rechts auf einen Trust, bei welchem eine schweizerische Bank als Trustee amtet. Tragweite von Art. VI des schweizerisch-amerikanischen Vertrags vom 25. November 1850 (Erw. 7). 5. Würdigung des vorliegenden Trustvertrags als Verbindung zwischen fiduziarischer Eigentumsübertragung, Schenkungsversprechen und Vertrag zugunsten Dritter (Erw. 8). 6. Anwendbarkeit der Vorschriften über die Verfügungen von Todes wegen (Art. 245 Abs. 2 OR)? Für die Form massgebendes Recht (Art. 24 NAG). Beobachtung der vom massgebenden ausländischen Recht geforderten Form. Rechtslage im Falle, dass der Vertrag auch in formeller Hinsicht nach schweizerischem Recht zu beurteilen wäre (Erw. 9). 7. Herausgabepflicht der Bank (Erw. 10). | Recht; Trust; Harrison; Vertrag; Kinder; Schweizerischen; Schenkung; Gültig; Schweiz; Trustvertrag; Trustvermögen; Intervenientin; Vertrags; Klagte; Vermögens; Schweizerischem; Beklagten; Rechte; Hinweis; Entscheid; Vorschrift; Berufung; Todes; Vorschriften; Liegenden |