Art. 487 E. Sostituzione volgare
Il disponente può designare una o più persone, a cui debbano essere devoluti l’eredit? od il legato nel caso di premorienza o rinuncia dell’erede o del legatario.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LF170024 | Testamentseröffnung | Berufung; Nacherbe; Erblasser; Nacherben; Vorerbe; Testament; Berufungskläger; Erbschaft; Vorerben; Gericht; Erben; Nachlass; Verfügung; Einzelgericht; Nacherbeneinsetzung; Auflage; Sicherstellung; Urteil; Auslegung; Dispositiv; Erblassers; Berufungsbeklagte; Bruder; Alleinerbe; Berufungsklägers; Überrest; Ziffer; Verfahren |
ZH | RB140008 | Feststellung der Erbberechtigung / Erbteilungsklage (unentgeltliche Rechtspflege, Gerichtskostenvorschuss) | Erblasser; Beschwerde; Recht; Erblasserin; Schwester; Testament; Verfügung; Vorinstanz; Unentgeltliche; Erben; Rechtspflege; Gesetzliche; Verfahren; Nachlass; Klage; Klagten; Wille; Wortlaut; Nachkommen; Beklagten; Gesuch; Kanton; Entscheid; Vorversterben; Testamentseröffnung; Pfäffikon; Klägers; Obergericht; Willen; Partei |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB.2013.00010 | Erbschaftssteuer / Nacherbeneinsetzung | Erben; Erbeneinsetzung; Verfügung; Erben; Erbvertrag; Erbschaft; Beschwerde; Person; Ehegatte; Ersatzverfügung; Erblasser; Neffe; Nichten; Ehegatten; Sukzessiv; ZiffII; Personen; Geschehen; Sterben; Beschwerdeführerin; Neffen; Erbschaftssteuer; ESchG; Vorerbe; Beschwerdeführerinnen; ZiffI; überlebende; Kantonale |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
83 II 427 | 1. Auslegung eines Testaments. a) Grundsätze hiefür. b) Nachverfügung und Ersatzverfügung (Vermächtnis, Erbeinsetzung, Art. 487, 488 ZGB). 2. 2. Verzugszinsanspruch des Vermächtnisnehmers (bzw. seiner Erben) gegen den Testamentserben; er kann geltend gemacht werden a) gegen den vermächtnisbeschwerten Erben, auch wenn die Erbschaft vom Willensvollstrecker verwaltet wird, sowohl mit Feststellungs- als mit Leistungsklage, b) vom Zeitpunkt der Fälligkeit des Vermächtnisses an (Art. 562 Abs. 2 ZGB), jedenfalls von der Mahnung an (Art. 102 OR); c) auch bloss von einem Teil der Erben des Vermächtnisnehmers. d) Die Sperre seitens der Schweiz. Verrechnungsstelle gegenüber diesen steht der Inverzugsetzung nicht entgegen. | Leiber; Testament; Erblasser; Wille; Erben; Theodora; Willen; Liegenschaften; Über; Vermächtnis; Überleben; Verzug; Nachlass; Testator; Nachtrag; Fräulein; Willens; Anspruch; Legat; Sterben; Stokar; Willensvollstrecker; Überlebende; Recht; Ergänzung; Kapitalien; Restvermögen; Testamente |